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Wer einen Katasterauszug für ein Grundstück anfordern möchte, wendet sich dafür an das zuständige Katasteramt. Hier werden sämtliche Angaben zu Liegenschaften gesammelt. Da der Katasterauszug beispielsweise über die Abmessungen und Grundstücksgrenzen informiert, kann er für Architekten oder Kreditgeber hilfreich sein. Für die Einsicht erhebt das Katasteramt eine amtliche Gebühr.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist ein Katasterauszug?
  3. Welche Angaben sind enthalten?
  4. Wann kommt der Katasterauszug ins Spiel?
  5. Katasterauszug beantragen
  6. Den Katasterauszug online beantragen
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Bausparvertrag-Vergleich starten

Das Wichtigste in Kürze

  • Laut § 2 der Grundbuchordnung (GO) handelt es sich beim Katasterauszug um ein amtliches Verzeichnis von Grundstücken, für das das Katasteramt zuständig ist.
  • Der Katasterauszug enthält üblicherweise eine Liegenschaftskarte, einen Bestandsnachweis, einen Flurstücknachweis und einen Eigentümernachweis.
  • Der Katasterauszug ist beispielsweise für Banken, Kreditgeber, Architekten, Ingenieure und Grundstückseigentümer relevant.
  • Nur wer ein berechtigtes Interesse glaubhaft nachweisen kann, darf einen Katasterauszug erhalten. Die Interessenten reichen hierfür einen formlosen schriftlichen Antrag beim jeweiligen Katasteramt ein.
  • Für den Katasterauszug erhebt das zuständige Katasteramt eine amtliche Gebühr, die in der Regel zwischen 10 und 60 Euro liegt.

Definition: Was ist ein Katasterauszug?

Die Bezeichnung Katasterauszug steht für einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster. Hierbei handelt es sich gemäß § 2 der Grundbuchordnung (GO) um das amtliche Verzeichnis von Grundstücken. Zuständig für den Katasterauszug ist das Katasteramt, das sämtliche Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens durchführt und je nach Bundesland auch als Vermessungsamt oder Amt für Bodenmanagement bekannt ist.

Welche Angaben sind im Katasterauszug enthalten?

Üblicherweise gehören diese vier Komponenten zum Katasterauszug:

  • Die Liegenschaftskarte
  • Ein Bestandsnachweis
  • Ein Flurstücknachweis
  • Ein Eigentümernachweis

Diese Komponenten beschreiben das jeweilige Grundstück mit all seinen Abmessungen und Grenzen zum benachbarten Grundstück. Dazu gehören detaillierte Angaben zu Flur und Flurstück, zu Gemarkung, zur exakten Lage, Grenzen, Straßen und Wege sowie zum Eigentümer.

Wann kommt der Katasterauszug ins Spiel?

Der Katasterauszug kommt meistens bei Immobilientransaktionen ins Spiel. Anhand des Katasterauszuges können beispielsweise Banken und Kreditgeber die genaue Größe eines Grundstücks, seine darauf vorhandenen Gebäude und die genaue Grundstücksgrenze der Liegenschaft prüfen. Einen Katasterauszug anzufordern ist außerdem dann zu empfehlen, wenn Ingenieure das Grundstück teilen oder Architekten bauliche Maßnahmen planen. Auch Grundstückseigentümer, die eine Baugenehmigung einholen wollen, beantragen vorher einen Katasterauszug, da dieser als Bestandteil der Bauanfrage unverzichtbar ist

Die Einsicht in den Katasterauszug muss beantragt werden

Genau wie beim Grundbuch müssen die Interessenten für eine Einsicht in den Katasterauszug ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Wer ein berechtigtes Interesse glaubhaft nachweisen kann, reicht einfach einen formlosen schriftlichen Antrag beim jeweiligen Katasteramt ein. Letzteres schickt den Katasterauszug anschließend per Post zum Interessenten nach Hause oder stellt ihn teilweise auch per E-Mail in PDF-Form zur Verfügung. Da der Katasterauszug personenbezogene Daten enthält, werden Bestandsnachweise, Eigentümernachweise und Flurstücknachweis aus Datenschutzgründen aber grundsätzlich nur auf dem Postweg verschickt. Das Katasteramt gibt außerdem keine Eigentümernachweise ab, wenn eine Nutzung zu Werbezwecken ohne Einwilligung der Eigentümer erfolgen soll.

Wer nur eine mündliche Auskunft über den Katasterauszug oder Auszüge zu den Flurstücken erhalten möchte, kann dies einfach persönlich oder telefonisch beantragen. Sofern dienstliche Belange nicht entgegenstehen, verlangt das Katasteramt hierfür keine Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses. Bei mündlichen Auskünften zu Eigentümerangaben ist das allerdings nicht der Fall. Auch hierfür setzt das Katasteramt die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses voraus.

Den Katasterauszug online beantragen

Alternativ zu der klassischen papierhaften Form des Katasterauszugs ist dieser seit einigen Jahren auch digital erhältlich. Interessenten können den Katasterauszug über die Seite des jeweiligen Landesamtes für Geodaten auf dem Portal ALKIS anfordern. Das Angebot von ALKIS umfasst:

  • die klassische Liegenschaftskarte,
  • die Liegenschaftsgrafik (Maßstab 1:500),
  • eine Karte speziell mit Hausnummern (Maßstab 1:2500),
  • eine weitere amtliche Karte (Maßstab 1:5000) und
  • die sogenannte Straßenkarte im Maßstab 1:10.000.

Für die Einsichtnahme in den digitalen Katasterauszug gilt allerdings das gleiche berechtigte Interesse wie für die papierhafte Variante.

Ein digitaler Katasterauszug ist ebenso wie die klassische Variante nicht kostenlos erhältlich. Die Bezahlung erfolgt online mittels PayPal, Kreditkarte oder Giropay.

Wie viel kostet ein Katasterauszug?

Je nach Art des Katasterauszuges erheben die zuständigen Behörden eine amtliche Gebühr. Diese kann von Bundesland zu Bundesland variieren. Interessenten können in der Regel mit diesen Kosten rechnen:

  • Bestandsnachweis: Zwischen 15 und 35 Euro pro Liegenschaft
  • Liegenschaftskarte: Zwischen 10 und 60 Euro pro Liegenschaftskarte
  • Flurstücks- und Eigentümernachweis: Zwischen 8 und 12 Euro pro Flurstück
  • Beglaubigungen: etwa 4 Euro
  • Mündliche Auskünfte: in der Regel gebührenfrei

Beispiel: Das Bundesland Berlin unterscheidet beim Auszug aus der Flurkarte zwischen der Größe der Flurkarte. Ein Auszug aus der Flurkarte in der Größe DIN A4 kostet rund 13 Euro. Ein Auszug aus der Flurkarte in der Größe DIN A1 kostet rund 35 Euro. Andere Bundesländer richten ihre Gebühren teilweise nach dem benötigten Zeitaufwand der Bearbeitung. Interessenten informieren sich also am besten immer beim zuständigen Katasteramt, in dessen Bearbeitungsgebiet das jeweilige Grundstück liegt.

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