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Riester-Bausparen: So funktioniert's

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Mithilfe eines Wohnriester-Bausparvertrags können Verbraucher Eigenkapital für den Immobilienerwerb bilden und dafür staatliche Zulage einstreichen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Riester-Sparen funktioniert ähnlich wie das herkömmliche Bausparen und dient der Finanzierung eines zukünftigen Immobilienerwerbs.
  • Wer vom Guthaben des Riester-Bausparvertrags kein Eigenheim finanziert, muss das Geld in ein anderes Riester-Anlageprodukt umschichten, um die Zulagen behalten zu dürfen.
  • Bei der Auswahl von Anbieter und Vertrag sollten Verbraucher darauf achten, dass die Bausparsumme so gestaltet ist, dass die Zuteilung des Darlehens zum geplanten Zeitpunkt des Haus- oder Wohnungskaufs erfolgen kann.

Was ist ein Wohn-Riester-Bausparvertrag?

Beim Wohn-Riester-Bausparvertrag handelt es sich um einen Bausparvertrag, der über eine Riester-Zertifizierung verfügt und somit für die geförderte private Altersvorsorge zugelassen ist. Die Funktionsweise entspricht dem klassischen Bausparvertrag:

  • Nach dem Abschluss des Vertrags zahlt der Sparer regelmäßig Geld in den Vertrag ein.
  • Nach einigen Jahren der Einzahlung und dem Erreichen eines bestimmten Guthabens kommt der Vertrag in die Zuteilung, und der Bausparer kann die Differenz zwischen Vertragssumme und bereits erreichtem Guthaben als Darlehen in Anspruch nehmen.
  • In der Darlehensphase zahlt der Bausparer seinen Kredit in monatlich gleichbleibenden Raten zurück.

Wie bei herkömmlichen Bausparverträgen hat auch beim Bauspar-Riester der Sparer nur dann Anspruch auf die Auszahlung des Darlehens, wenn er damit entweder den Erwerb einer Immobilie oder Anbau- bzw. Modernisierungsmaßnahmen am Eigenheim finanziert.

Welche Zulagen gibt es für den Bauspar-Riester-Vertrag?

Die Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung sind beim Riester-Bausparen und anderen Riester-Sparformen identisch. Zunächst einmal muss der Sparer Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung oder Beamter sein, um überhaupt Anspruch auf Riester-Förderung zu haben. Für Einzahlungen in Höhe von 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal jedoch 2.100 Euro, erhalten Sparer die folgenden Zulagen:

  • Grundzulage. Für jeden förderberechtigten Sparer gibt es 175 Euro pro Jahr als Grundzulage.
  • Kinderzulage. Die Kinderzulage beträgt für jedes bis zum 31.12.2007 geborene Kind 185 Euro, für später geborene Kinder erhält der Sparer 300 Euro jährliche Zulage.

Zulagen in der Darlehensphase

Auch in der Darlehensphase besteht beim Wohn-Riester-Bausparvertrag ein Anspruch auf Zulagenförderung. Berechnungsbasis ist hierbei der Tilgungsanteil innerhalb der Darlehensrate. Für Darlehenszinsen gibt es hingegen keine Zulage.

Was passiert, wenn ich später doch kein Eigenheim kaufe?

Wer sich während der Ansparphase gegen den späteren Kauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie entscheidet, kann das Guthaben in ein anderes Riester-Anlageprodukt – beispielsweise einen Riester-Fondssparplan – umschichten. In diesem Fall bleiben die bereits gutgeschriebenen Zulagen erhalten.

Bei einer Vertragsauflösung ohne anschließende Umschichtung in einen anderen Riester-Sparplan muss der Sparer die bereits erhaltenen Zulagen wieder in voller Höhe an den Staat zurückzahlen.

Die Besteuerung im Rentenalter

Beim Riester-Sparen sind die späteren Auszahlungen im Rentenalter als Einkommen zu versteuern. Wer jedoch einen Bauspar-Riester-Vertrag abschließt, hat später einmal keinen direkten Ertrag. Dafür kann er im schuldenfreien Eigenheim wohnen und muss keine Miete bezahlen.

Diesen finanziellen Vorteil berücksichtigt der Fiskus beim Wohn-Riester, indem er ein fiktives Wohnförderkonto anlegt und dort alle geförderten Bauspareinzahlungen und Tilgungsleistungen ansammelt. Ab dem Renteneintritt versteuert der Riester-Sparer dann bis zum 85. Lebensjahr einen Teil des Guthabens auf dem Wohnförderkonto als Einkommen.

Worauf sollte ich bei der Auswahl des Vertrags achten?

Zunächst einmal gilt: Wer einen Wohn-Riester-Bausparvertrag abschließt, sollte mittelfristig den Erwerb eines eigenen Hauses oder einer selbstgenutzten Wohnung planen. Die Umschichtung des Guthabens auf einen anderen Riester-Sparplan ist zwar jederzeit möglich, aber in aller Regel mit gewissen Renditeeinbußen verbunden.

Beim Vergleich der einzelnen Anbieter sollten Sparer sowohl auf die Guthaben- und Kreditzinsen als auch auf anfallende Gebühren wie jährliche Vertragsentgelte und Abschlussgebühren achten.

Bausparsumme optimieren

Darüber hinaus sollten Sie die Bausparsumme so wählen, dass zum geplanten Zeitpunkt des Immobilienerwerbs der Riester-Bausparvertrag zuteilungsreif ist und Sie das Darlehen in Anspruch nehmen können. Eine zu hohe Bausparsumme verlängert die Wartezeit und führt häufig auch zu höheren Gebühren, während eine zu niedrige Vertragssumme die Höhe des zinsgünstigen Bauspardarlehens reduziert.

Viele Standardtarife sind so ausgelegt, dass nach rund acht bis zehn Jahren 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme als Guthaben vorhanden sein sollte und die Bausparkasse dann das Darlehen vergibt.

Bringt das Riester-Bausparen Nachteile?

Das Riester-Bausparen ist grundsätzlich bei einem mittelfristig geplanten Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum empfehlenswert, kann jedoch auch je nach persönlicher Konstellation gewisse Nachteile bringen. Mögliche Nachteile beim Riester-Bausparen im Überblick:

  • Die Versteuerung des Wohnkontos führt zu zusätzlichen Steuerbelastungen im Rentenalter.
  • Bei einem Verkauf der Wohnung muss der Riester-Sparer danach wieder ein Eigenheim erwerben, um die Zulagen nicht zurückzahlen zu müssen.
  • Bei einer Änderung der Lebensplanung ist die Umschichtung des Guthabens in andere Riester-Produkte möglich, kann jedoch aufgrund der dabei anfallenden Gebühren zu Renditeeinbußen führen.