Vermieter muss keinen zusätzlichen Einbruchschutz installieren
Stand: 06.02.2017
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Berlin - Ein Mieter kann nicht verlangen, dass der Vermieter erhöhte Einbruchschutzmaßnahmen durchführt. Darauf macht der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland aufmerksam. Dies gilt auch dann, wenn sich in der Nachbarschaft Einbrüche zuletzt gehäuft haben.
Mit Genehmigung des Vermieters kann der Mieter seine Wohnung jedoch sicherheitstechnisch selber nachrüsten. Maßnahmen, die keine baulichen Veränderungen darstellen, wie die Installation von Bewegungsmeldern an Türen oder Fenstern, darf der Mieter auch ohne Zustimmung des Vermieters vornehmen.
Mieter können sich auch mit dem Vermieter darauf einigen, dass dieser die Sicherheit der Wohnung verbessert. Allerdings darf der Vermieter hierfür auch eine angemessene Erhöhung der Miete verlangen.