Vermieter dürfen Besucher nicht verbieten
Stand: 29.11.2016
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
München - Vermieter dürfen ihren Mietern nicht verbieten, Besucher in der Wohnung zu empfangen. Klauseln im Mietvertrag, die das generell untersagen oder einschränken, sind in der Regel unwirksam. Darauf weist der Mieterverein München hin.
Auch mit Verweis auf das Hausrecht darf der Vermieter Besuchern nicht den Zutritt verwehren. Ihren Hund dürfen Besucher immer mitbringen - auch dann, wenn im Haus eigentlich ein Hundehaltungsverbot besteht. Übernachten dürfen Gäste ebenfalls. Erst wenn Besucher mehr als sechs Wochen am Stück in einer Wohnung bleiben, sollten Mieter sich das vom Vermieter genehmigen lassen.
Author
Ralph Wefer
Director Communications - Banking & Insurance
Ralph kam 2017 zu Verivox, um unsere Kunden bei ihrer Suche nach günstigen Finanz- und Versicherungsprodukten zu unterstützen. Zuvor hat er mehrere Jahre als Verbraucher-Journalist bei t-online.de gearbeitet.
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