Vermieter dürfen Besucher nicht verbieten
Stand: 29.11.2016
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München - Vermieter dürfen ihren Mietern nicht verbieten, Besucher in der Wohnung zu empfangen. Klauseln im Mietvertrag, die das generell untersagen oder einschränken, sind in der Regel unwirksam. Darauf weist der Mieterverein München hin.
Auch mit Verweis auf das Hausrecht darf der Vermieter Besuchern nicht den Zutritt verwehren. Ihren Hund dürfen Besucher immer mitbringen - auch dann, wenn im Haus eigentlich ein Hundehaltungsverbot besteht. Übernachten dürfen Gäste ebenfalls. Erst wenn Besucher mehr als sechs Wochen am Stück in einer Wohnung bleiben, sollten Mieter sich das vom Vermieter genehmigen lassen.