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Vermieter darf neuen WG-Bewohner ablehnen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Mitglieder einer Wohngemeinschaft ändern sich auch mal. Der Vermieter darf einen neuen WG-Mitbewohner allerdings aus wichtigem Grund ablehnen - und die finanzielle Situation eines Mitbewohners kann ein solcher Grund sein. Zu diesem Urteil ist das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 314/15) gekommen, wie die Zeitschrift "Wohnungswirtschaft und Mitrecht" (Ausgabe 9/2016) berichtet.

Im verhandelten Fall wollte eine Wohngemeinschaft zwei ihrer Zimmer an neue Mitglieder vergeben. Der Vermieter lehnte das aber ab. Er war der Meinung, die Wohngemeinschaft habe dazu kein Recht. Zudem sei eine der neuen Mieterinnen nicht solvent. Die Wohngemeinschaft wollte das nicht so einfach hinnehmen und zog vor Gericht.

Dort hatte sie nur teilweise Erfolg: Eine Wohngemeinschaft habe das Recht, einzelne Mitglieder auszutauschen, befand das Gericht. Zwar müsse dem Vermieter dieser Austausch angezeigt werden. Dieser könne den Wechsel aber nur aus wichtigen Gründen ablehnen. Die Bonität der künftigen Mieter sei ein solcher Grund. Daher konnte der Vermieter in diesem Fall den Einzug der nicht solventen Mieterin ablehnen. Dass die andere Mietinteressentin solvent sei, ändere daran nichts.