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Vermieter darf Endrenovierung nicht mit Kaution verrechnen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Vermieter dürfen die Kosten der Endrenovierung nicht mit der Kaution verrechnen. Darauf machen die Mietrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins aufmerksam und berufen sich auf ein Urteil des Amtsgerichts Köln (Az.: 220 C 85/15). Die entsprechende Klausel im Vertrag war unwirksam, da sie die Renovierung nicht an den tatsächlichen Zustand der Wohnung knüpfte, sondern an einen bestimmten Zeitpunkt.

Darüber hinaus war in dem Mietvertrag auch die Regelung über die Schönheitsreparaturen unwirksam. Denn diese enthielt die Formulierung, dass der Mieter die Arbeiten zwar selbst durchführen könne, sich diese allerdings auf fachhandwerklichem Niveau befinden müssten. Dem Mieter müsse es jedoch freistehen, ob er einen Handwerker beauftragt oder nicht, entschied der Richter.

Regelungen in Mietverträgen zu Schönheitsreparaturen und zu Renovierungen sind oft unwirksam. Ist das der Fall, muss der Mieter diese nach Angaben des Deutschen Mieterbundes nicht erledigen. Wer in Unkenntnis gezahlt hat, kann sein Geld zurückfordern. Der Anspruch verjährt allerdings sechs Monate nach Ende des Mietverhältnisses.