Urteil: Überweisung der Miete am dritten Werktag reicht aus
Stand: 02.02.2017
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Karlsruhe - Die Miete muss bis zum dritten Werktag des Monats auf das Konto des Vermieters überwiesen werden - aber nicht bereits dort eingegangen sein. Zu diesem Urteil kommt der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 222/15).
Der Mieter muss der Bank den Zahlungsauftrag also bis zum dritten Werktag erteilt haben. Eine Klausel, nach der die Miete an diesem Tag bereits auf dem Konto des Vermieters sein muss, ist unwirksam. Voraussetzung ist, dass das Konto des Mieters ausreichend gedeckt ist. Das berichtet die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Heft 2/2017) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin.