Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Urteil: Starre Kündigungsfrist in Bausparvertrag unwirksam

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Karlsruhe - Bausparer der Badenia können sich freuen. Das Landgericht Karlsruhe (Az.: 10 O 509/16) erklärt eine Vertragsklausel der Bausparkasse für unwirksam. Demnach könne sie bestimmte Verträge nach 15 Jahren nicht ohne weiteres kündigen. Die Begründung: Die Klausel sei eine unangemessene Benachteiligung der Bausparer, so eine Richterin.

Die Vertragsklausel sollte dem Unternehmen ermöglichen, nach vorheriger Ankündigung einen Bausparvertrag zu kündigen, wenn dieser nach 15 Jahren die Zuteilungsvoraussetzungen nicht erreicht hat oder ein Kunde die Zuteilung des Bauspardarlehens nach 15 Jahren noch nicht angenommen hat.

Die Karlsruher Entscheidung könnte Pilotcharakter haben, denn auf ähnliche Klauseln setzen auch die Landesbausparkasse (LBS) Südwest und der Verband der Privaten Bausparkassen. Dagegen laufen ebenfalls Klagen von Verbraucherschützern vor den Landgerichten in Stuttgart und Berlin, die im Oktober verhandelt werden sollen. Der Verband der Privaten Bausparkassen wollte die Karlsruher Entscheidung angesichts des laufenden Verfahrens wegen seiner Muster-AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) nicht kommentieren.

Bei ihrer Entscheidung ist die Kammer nach Angaben der Richterin von der kundenunfreundlichsten Auslegung der Klausel ausgegangen. Die Kunden würden benachteiligt, weil sie keine Möglichkeit mehr hätten, die Kündigung noch abzuwenden, nachdem die Badenia ihre Kündigungsabsicht mitgeteilt habe - etwa durch weitere Einzahlungen oder das Abrufen des Darlehens.

Im Februar hatte der Bundesgerichtshofs eine Entscheidung zugunsten der Bausparkassen getroffen. Dabei ging es aber um Altverträge mit Guthabenzinsen vor zum Teil drei oder mehr Prozent. Es widerspreche dem Sinn eines Bausparvertrags, diesen nur als Sparvertrag laufen zu lassen. Wenn das Darlehen zehn Jahre lang nach der Zuteilungsreife nicht abgerufen wird, kann die Bausparkasse kündigen. Die betroffenen Badenia-Verträge sind lediglich mit 0,2 Prozent verzinst.