Start in die Heizsaison: Vermieter müssen Anlagen einschalten
Stand: 28.09.2016
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München - Vermieter müssen in Kürze die Heizungsanlagen wieder hochfahren. Darauf macht der Mieterverein München aufmerksam. Eine gesetzliche Regelung für den Beginn der Heizperiode gibt es zwar nicht. In vielen Mietverträgen ist aber festgelegt, dass sie am 1. Oktober beginnt.
Grundsätzlich gilt: Mieter müssen die Möglichkeit haben, ihre Wohnung zwischen 6.00 und 23.00 Uhr auf 20 bis 22 Grad zu erwärmen. Nachts reichen nach der Nachtabsenkung Temperaturen von 18 Grad aus. Ist das nicht möglich, liegt ein Mangel vor und der Mieter kann seine Miete kürzen. Fällt die Heizung im Winter ganz aus, kann der Mieter sogar fristlos kündigen.