Ob Balkon oder nicht: Für Sanierung zahlen alle Eigentümer
Stand: 31.03.2017
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Köln - Auch wenn seine Wohnung nicht über einen Balkon verfügt, muss der Eigentümer für eine Sanierung der Balkone am Haus zahlen. Denn eine Sanierung durch Abriss der alten Balkone betrifft stets das Gemeinschaftseigentum.
Alle Eigentümer müssen die Kosten einer Grundsanierung der Balkone übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob ihre Wohnung über einen Balkon verfügt oder nicht, befand das Amtsgericht Köln (Az.: 215 C 133/14), wie die Zeitschrift "Der Wohnungseigentümer" (Ausgabe 1-2017) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland berichtet. D
Dachgeschoss ohne Balkon: Eigentümer zahlt trotzdem
In dem verhandelten Fall hatte eine Eigentümerversammlung mehrheitlich beschlossen, die Balkone abzureißen und wieder neu aufzubauen. Die Kosten sollten auf alle Eigentümer verteilt werden. Der Eigentümer der Dachgeschosswohnung wollte diesen Beschluss nicht mittragen. Da seine Wohnung nicht über einen Balkon verfügt, wollte er die auf ihn entfallenden Kosten in Höhe von 4200 Euro nicht auch übernehmen. Den Beschluss focht er daher vor Gericht an.
Bei Balkonen Gemeinschaftseigentum betroffen
Ohne Erfolg: Die konstruktiven Bestandteile der Balkone gehören immer zum Gemeinschaftseigentum, befand das Gericht. Denn diese Gebäudebestandteile sind für den Bestand oder die Sicherheit des Gebäudes erforderlich. Außerdem prägen sie die äußere Gestaltung des Gebäudes. Da in diesem Fall der Abriss und die Erneuerung der Balkone im Raum stehen, ist Gemeinschaftseigentum betroffen. Daher müssten alle Eigentümer die Maßnahme anteilig tragen.