Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Ob Balkon oder nicht: Für Sanierung zahlen alle Eigentümer

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Köln - Auch wenn seine Wohnung nicht über einen Balkon verfügt, muss der Eigentümer für eine Sanierung der Balkone am Haus zahlen. Denn eine Sanierung durch Abriss der alten Balkone betrifft stets das Gemeinschaftseigentum.

Alle Eigentümer müssen die Kosten einer Grundsanierung der Balkone übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob ihre Wohnung über einen Balkon verfügt oder nicht, befand das Amtsgericht Köln (Az.: 215 C 133/14), wie die Zeitschrift "Der Wohnungseigentümer" (Ausgabe 1-2017) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland berichtet. D

Dachgeschoss ohne Balkon: Eigentümer zahlt trotzdem

In dem verhandelten Fall hatte eine Eigentümerversammlung mehrheitlich beschlossen, die Balkone abzureißen und wieder neu aufzubauen. Die Kosten sollten auf alle Eigentümer verteilt werden. Der Eigentümer der Dachgeschosswohnung wollte diesen Beschluss nicht mittragen. Da seine Wohnung nicht über einen Balkon verfügt, wollte er die auf ihn entfallenden Kosten in Höhe von 4200 Euro nicht auch übernehmen. Den Beschluss focht er daher vor Gericht an.

Bei Balkonen Gemeinschaftseigentum betroffen

Ohne Erfolg: Die konstruktiven Bestandteile der Balkone gehören immer zum Gemeinschaftseigentum, befand das Gericht. Denn diese Gebäudebestandteile sind für den Bestand oder die Sicherheit des Gebäudes erforderlich. Außerdem prägen sie die äußere Gestaltung des Gebäudes. Da in diesem Fall der Abriss und die Erneuerung der Balkone im Raum stehen, ist Gemeinschaftseigentum betroffen. Daher müssten alle Eigentümer die Maßnahme anteilig tragen.