Mietwohnung: Umbauarbeiten nur mit Zustimmung des Vermieters
Stand: 15.11.2016
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München - Auch kleine Umbauarbeiten in einer Mietwohnung muss der Vermieter erlauben. Wer zum Beispiel Zwischenwände einziehen oder Türblätter kürzen will, sollte vorher mit dem Vermieter sprechen, rät der Mieterverein München. Gleiches gilt zum Beispiel beim Einbau von Sicherheitsschlössern und natürlich bei allen größeren Umbauten - also etwa einer Badsanierung oder einer Fußbodenerneuerung.
Hat der Vermieter den Arbeiten nicht zugestimmt, kann er beim Auszug vom Mieter verlangen, dass der die Wohnung im ursprünglichen Zustand übergibt. Umbauten müsste der Mieter dann kostspielig und aufwendig entfernen. Der Mieterverein empfiehlt daher eine sogenannte Modernisierungsvereinbarung. Darin sind die einzelnen Umbauten nicht nur detailliert beschrieben. Die Vereinbarung regelt zum Beispiel auch, ob und wie der Vermieter wegen der Umbauten künftig die Miete erhöhen darf oder ob dem Mieter beim Auszug eine Entschädigung für das beim Umbau investierte Geld zusteht.