Mieter oder Vermieter? Wer für Schäden durch Regen haftet
Stand: 31.07.2017
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Berlin - Der Starkregen der vergangenen Tage hat nicht nur für vollgelaufene Keller, sondern auch für Schäden in Mietwohnungen gesorgt. Wer diese beseitigen muss, hängt davon ab, worauf die Schäden zurückzuführen sind. Darauf macht der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland aufmerksam.
Grundsätzlich ist der Vermieter dafür verantwortlich, durch Unwetter verursachte Wasserschäden an der Wohnung zu beseitigen. Für Schäden an Einrichtungsgegenständen muss der Vermieter hingegen nur dann aufkommen, wenn er diese verschuldet hat. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn er eine ihm vom Mieter gemeldete Undichtigkeit an einem Fenster nicht rechtzeitig hat beseitigen lassen.
Sind die Schäden hingegen auf ein Fehlverhalten des Mieters zurückzuführen, muss er für diese aufkommen. So liegt es in der Verantwortung des Mieters, dafür Sorge zu tragen, dass auch bei längerer Abwesenheit kein Regenwasser durch geöffnete Fenster in die Wohnung eindringen kann. Auch die regelmäßige Reinigung des Balkons und dessen Abfluss ist Aufgabe des Mieters. Kommt er seinen Pflichten nicht nach, und dringt daher Wasser vom Balkon in die Wohnung ein, haftet er für die entstandenen Schäden.