Mängel: Wann der Mieter einen Handwerker beauftragen darf
Stand: 18.05.2017
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München - Um die Mängelbeseitigung in Mietwohnungen muss sich in der Regel der Vermieter kümmern. Darauf weist der Mieterverein München hin. Bleibt er nach einer Mängelanzeige untätig, dürfen Mieter unter Umständen selbst Handwerker beauftragen. Die Reparaturkosten können sie hinterher vom Vermieter zurückfordern.
Wichtig hierbei zu beachten: Die anstehenden Reparaturen sollten vorher noch einmal schriftlich angemahnt werden, am besten mit einer Frist. In dem Schreiben teilen die Mieter ihrem Vermieter gleichzeitig mit, dass sie ansonsten selbst Handwerker beauftragen. Weigert sich der Vermieter, die Rechnung des Handwerkers zu erstatten, kann der Mieter die vorgestreckten Reparaturkosten mit den nächsten Mietzahlungen verrechnen.