Küchengerüche: Pflicht zum Einbau von Abzugshaube?
Stand: 26.07.2016
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Düsseldorf - Gebratene Schnitzel, gebackener Fisch und Grünkohl: Küchengerüche können sich in der ganzen Wohnanlage verbreiten. Der Verursacher ist grundsätzlich dazu verpflichtet, so eine Geruchsbelästigung zu vermeiden.
Das kann sogar so weit gehen, dass eine Dunstabzugshaube in der Küche eingebaut werden muss - wenn die Gerüche bei geöffnetem Fenster direkt in die Nachbarswohnung ziehen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in ihrem überarbeiteten Ratgeber «Meine Rechte als Nachbar» hin. Ein entsprechendes Urteil hat das Oberlandesgericht Köln gefällt (Az.: 16 Wx 67/97).