Kein regelmäßiges Besichtigungsrecht für Vermieter
Stand: 17.03.2017
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
München - Vermieter haben kein Recht auf regelmäßige Wohnungsbesichtigung. Mieter haben einen Anspruch darauf, in ihrer Mietwohnung in Ruhe gelassen zu werden.
Wenn ein Vermieter die Räume seiner Mietobjekte ohne konkreten Anlass untersucht, verletzt er die Ansprüche der Mieter. Darauf weist der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) in München hin.
Zutritt für Vermieter nur bei Reparaturen und Instandhaltung
Ein begründeter Anlass für eine Wohnungsbesichtigung könnte aber die Vorbereitung von Instandhaltungsmaßnahmen sein. Dazu zählen beispielsweise das Ablesen von Messgeräten oder die Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern, erklärt der VdW Bayern.
Wenn tatsächlich Mängel zu beseitigen sind, gilt jedoch auch für Mieter: Sie müssen den Vermieter zu diesem Zweck in die Wohnung lassen. Denn nur so können die Mängel auch beseitigt werden. Nach Auffassung des Amtsgerichts München kann ein Vermieter sogar alle fünf Jahre eine Besichtigung der Mietwohnung verlangen (Az.: 461 C 19626/15). Das sei der Zeitraum, nach dessen Ablauf in der Regel Schönheitsreparaturen vorzunehmen sind.
Kein Zweitschlüssel für Vermieter
EInen Schlüssel dürfen Vermieter jedoch nicht einbehalten – auch nicht für Notfälle. Haus- und Wohnungsschlüssel der Mietobjekte stehen ausschließlich den Mietern zu.
Jetzt Immobilie mieten