Immobilienkauf: Verkäufer müssen auf alle Mängel hinweisen
Stand: 30.12.2016
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Berlin - Vor dem Immobilienkauf sollten Käufer über alle Mängel informiert sein, gerade bei älteren Gebäuden. Doch auch wenn Käufer die Mängel erst nach der Unterzeichnung des Vertrages finden, ist es meist nicht zu spät, dagegen rechtlich vorzugehen.
Verkäufer muss Mängel vor Verkauf offenlegen
Der Verkäufer einer Immobilie muss alle ihm bekannten Mängel am Gebäude offenlegen. Verschweigt er sie gegenüber einem Interessenten wissentlich, ist das laut Gesetz arglistige Täuschung. Der Immobilienverkäufer haftet dann im vollen Umfang. Darauf macht die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam.
Bemerkt der Käufer beispielsweise erst nach der Vertragsunterzeichnung, dass die Heizung bereits seit Jahren defekt war, kann er den Kaufvertrag anfechten. Auch wenn der Käufer mit Hilfe eines Sachverständigen feststellt, dass es bereits seit Jahren im Keller in den kalten Monaten übermäßige Feuchtigkeit gab, so kann er gegen den Verkäufer vorgehen. So erhält er entweder Schadensersatz oder kann die Mängel auf Kosten des Verkäufers beseitigen lassen.
Im Zweifelsfall Gebäudesachverständigen hinzuziehen
Verkäufer sollten im Zweifelsfall vorab einen Sachverständigen das Gebäude untersuchen lassen. So entdecken sie Mängel rechtzeitig und können Interessenten gegenüber detailliert und wahrheitsgemäß Auskunft über den Zustand des Hauses geben.