Immobilienkauf: Reservierung nicht immer bindend
Stand: 20.04.2017
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Berlin - Reservierungsvereinbarungen beim Immobilienkauf sind nicht immer bindend. Auch wenn der potentielle Käufer dafür Geld auf den Tisch legt, begründen die Vereinbarungen oft keine einklagbare Verpflichtung zum Verkauf der Immobilie, berichtet die Zeitschrift "Finanztest" (Heft 5/2017). Auch an den ursprünglichen Preis für die Immobilie müssen sich die Anbieter oft nicht halten.
Verbindlich sind Reservierungsvereinbarungen nur, wenn sie notariell beurkundet wurden, erklären die Experten. Käufer sollten in diesem Fall aber auch eine sichere Kreditzusage in der Tasche haben. Denn die Vereinbarung ist dann für beide Seiten verpflichtend. Nicht zu vergessen: Für den Termin beim Notar fallen zusätzliche Kosten an. Das Honorar beträgt laut "Finanztest" etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises. In der Regel zahlt es der Käufer.