Grunderwerbsteuer richtet sich nach Kaufpreis und Bundesland
Stand: 03.08.2017
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Berlin - Für den Kauf eines Grundstücks wird die Grunderwerbsteuer fällig. Wie hoch diese ausfällt, hängt unter anderem davon ab, wo sich das Grundstück befindet.
In einigen Bundesländern liegt der Höchstsatz bei 6,5 Prozent, teilt der Verband Privater Bauherren mit. Steht auf dem Grund auch ein Haus, müssen Käufer die Grunderwerbsteuer auf den Preis für das Gesamtpaket bezahlen. Das gilt beispielsweise für Personen, die einen Altbau oder ein Haus von einem Bauträger erwerben. Errichten Privatpersonen hingegen auf einem freien Grundstück eine Immobilie, zahlen sie die Steuer nur für den Grund - je kleiner dieser ist, umso geringer der Betrag.