Gesetz gegen Immobilienblase beschlossen
Stand: 15.05.2017
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Berlin - Der Bundesrat hat ein Gesetz verabschiedet, mit dem Obergrenzen für Kredite festgelegt werden. Das auf Immobilienmärkten Blasen verhindern. Gleichzeitig sollen aber auch Hemmnisse bei der Kreditvergabe für junge Familien und Senioren abgebaut werden.
Damit soll verhindert werden, dass faule Immobilienkredite Banken bis an den Rand der Zahlungsunfähigkeit belasten. So erhält die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) neue Befugnisse. Dazu zählt die Festlegung bestimmter Mindeststandards für die Vergabe von Neukrediten. Zudem gibt es bei Darlehen künftig eine Obergrenze, die sich am Immobilienwert orientiert. Vorgaben, bis wann ein Immobiliendarlehen getilgt werden muss, kommen dazu.
Darüber hinaus soll das Gesetz Rechtsunsicherheiten durch die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie 2016 der EU beseitigen. Es geht um Kriterien zur Prüfung der Kreditwürdigkeit von Bauherren - verhindert werden sollte eine zu laxe Vergabe von Darlehen. Eine eingeschränkte Kreditvergabe für junge Familien und Senioren war laut Kritikern die Folge. Eine Wertsteigerung der Immobilie durch Baumaßnahmen oder eine Renovierung soll bei der Kreditwürdigkeitsprüfung nun berücksichtigt werden.
Die Länderkammer äußerte zwar die Erwartung, dass sich die Versorgung mit Immobilienkrediten wieder verbessert, ohne dass Verbraucher Gefahr laufen, sich zu überschulden. Zugleich erneuerte der Bundesrat aber in einer Entschließung seine Forderung nach einer weiteren Steigerung der Rechtssicherheit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung, insbesondere für ältere Menschen und junge Familien.