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Einkünfte aus Vermietung haben Bagatellgrenze

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Wer geringe Einkünfte aus Vermietungen hat, muss das erst ab einer bestimmten Grenze dem Finanzamt mitteilen. 520 Euro im Jahr sind steuerfrei. Übersteigen die Einnahmen den Betrag von 520 Euro pro Jahr, müssen sie in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) hin.

Die Einnahmen sollten aber ordentlich aufgezeichnet werden. Dann kann in Zweifelsfällen nachgewiesen werden, dass die Grenze von 520 Euro im Jahr eingehalten wurde.

Allerdings muss von dieser Vereinfachungsregelung nicht zwingend Gebrauch gemacht werden. Auch bei Vermietungseinnahmen bis zu 520 Euro im Jahr darf eine Einkünfteermittlung durchgeführt werden. Das kann laut BDL sinnvoll sein, wenn Verluste entstehen, zum Beispiel aufgrund von Renovierungen oder Neuanschaffungen von Inventar. Diese Verluste können mit anderen Einkünften ausgeglichen werden und zu einer Steuerersparnis führen.