Der Traum vom Ferienhaus: Daran sollten Käufer denken
Stand: 19.08.2016
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Berlin - Ein Strandhaus oder eine Hütte in den Bergen - wer eine Ferienimmobilie kauft, investiert in die Zukunft. Allerdings nur, wenn Käufer sich vorher über einige Punkte im Klaren sind. Der Deutsche Ferienhausverband (DFV) gibt Tipps, worauf man achten sollte.
Businessplan: Ein Ferienhaus oder -appartment ist oft auch Renditeobjekt und Altersvorsorge. Wer professionell vermieten will, sollte daher einen Businessplan aufstellen, rät der DFV. Die Urlauberzielgruppe, Mitbewerber im lokalen Umfeld, Unternehmens- und Marketingstrategie und Finanzplanung sollten darin enthalten sein. Damit sich der hohe Kapitaleinsatz lohnt, müssen Anleger das ganze Jahr über Einnahmen erzielen, erklärt DFV-Vorstand Tobias Wann.
Rechtslage vor Ort: Nicht überall ist es erlaubt, die Ferienwohnung zu vermieten - das kann etwa in Wohngebieten der Fall sein. Was erlaubt ist, erfragen Kaufinteressenten am besten bei der zuständigen Baubehörde. Vorsichtige Ferienimmobilienkäufer beschränken sich besser noch auf Ortsteile, die speziell für die Fremdenbeherbergung vorgesehen sind, rät Wann.
Lage: Idealerweise seien Strand oder Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe der Ferienimmobilie. Der DFV warnt jedoch, dass die Kaufpreise in sehr guten Lagen beträchtlich gestiegen seien - und das nicht immer im Verhältnis zu den erwartenden Mieteinnahmen. Eine Möglichkeit sei es daher, Abstriche in der Lage zu machen - und stattdessen mit einem besonderen Ambiente zu punkten. Demnach können Sauna und Kamin die Auslastung für das ganze Jahr erhöhen.
Eigenleistung: Für Finanzierung, Instandhaltung, Buchungsabwicklung und die Pflege der Immobilie können nach DFV-Angaben bis zu 50 Prozent der Mieteinnahmen draufgehen. Der Verband rät daher, so viel eigene Arbeitsleistung wie möglich einzubringen - etwa auf eigene Faust zu renovieren. Neuinvestoren dürften nicht vergessen, dass eine Ferienwohnung wechselnde Gäste beherbergt und sich Einrichtungsgegenstände schneller abnutzen.
Finanzamt: Wer gewerblich vermietet, kann Zinsen, Unterhaltungs- und Werbungskosten sowie Reparaturen von der Steuer absetzen, wie der DFV erklärt. Allerdings müssen Besitzer die Absicht, einen Überschuss zu erzielen, dem Finanzamt nachweisen - besonders, wenn sie das Häuschen selbst einige Wochen im Jahr nutzen. Der DFV rät zu einem Steuerberater, weil die steuerrechtlichen Fragestellungen sehr komplex seien. Wer über 24 500 Euro jährlich einnehme, müsse zusätzlich Gewerbesteuern zahlen.