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Bund soll wieder in sozialen Wohnungsbau einsteigen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - In Ballungsräumen ist der Wohnraum knapp und teuer, Sozialwohnungen sind Mangelware geworden. Der Bund soll den Ländern nun unter die Arme greifen. Dafür will Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) das Grundgesetz ändern. Wohnungsbau soll, wenn es nach ihr geht, wieder Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern werden.

Warum schlägt Barbara Hendricks das vor?

Sie sagt: Der Bedarf an Wohnungen sei so groß, dass die Länder die Aufgabe nicht alleine stemmen könnten - aber der Bund dürfe nur dann dauerhaft mithelfen, wenn das Grundgesetz geändert werde. Denn darin sind Extra-Zahlungen den Bundes an die Länder, sogenannte Kompensationsmittel, nur bis 2019 vorgesehen. Das sehen aber nicht alle so. Der Eigentümerverband Haus und Grund nennt Hendricks Vorstoß "Wahlkampfgeplänkel". Neu ist das Ganze übrigens gar nicht. Hendricks hatte schon im Juni über eine Grundgesetzänderung gesprochen.

Wie läuft es mit dem Wohnungsbau?

Naja. Zwar wurden vergangenes Jahr 247 700 Wohnungen fertig gestellt, so viele wie seit zehn Jahren nicht. Mieterbund und Wohnungswirtschaft sagen aber, pro Jahr müssten 400 000 Wohnungen gebaut werden. Es fehlten vor allem Sozialwohnungen und günstige Mietwohnungen. Am schwierigsten ist die Situation in Ballungsgebieten und Uni-Städten. Für sie spricht das Kölner Institut der deutschen Wirtschaft (IW) von einem "regelrechten Nachfrageboom". Im Schnitt steigen Mieten in Deutschland aber weniger stark als Einkommen.

Warum wurde die Zuständigkeit überhaupt komplett den Ländern gegeben?

Das war 2006 im Zuge der großen Föderalismusreform. Ziel war, sogenannte Bund-Länder-Mischfinanzierungen zu entflechten und Zuständigkeiten klarer zuzuordnen. Der Bund beklagte schon vor Jahren, dass die Länder daraufhin Mittel für den sozialen Wohnungsbau kürzten, um ihre Haushalte zu sanieren. Derzeit gibt der Bund zwar Geld, aber darf den Ländern nicht reinreden.

Und wie finden die Regierungsfraktionen den Vorschlag?

Die Union macht erst mal nicht mit, damit ist die Grundgesetzänderung eigentlich vom Tisch. Denn dafür braucht es zwei Drittel der Stimmen im Bundestag. "Die Vermischung von Verantwortlichkeiten von Aufgaben führt am Ende des Tages nicht zu einem guten Ergebnis", sagt Fraktionsvize Ralph Brinkhaus (CDU). Es könnte noch Ärger geben in der Koalition, denn die SPD sieht das anders: "Ich halte es für sinnvoll, wenn der Bund neben den Ländern weiter den Bau von bezahlbarem Wohnraum aktiv unterstützen kann", sagt Fraktionsvize Sören Bartol. "Dafür brauchen wir eine Änderung des Grundgesetzes."

Stehen die Länder hinter der Idee?

Die Länder fordern immer wieder mehr finanzielle Hilfe vom Bund für den sozialen Wohnungsbau, auch mit Blick auf die Flüchtlinge, die nun in den Wohnungsmarkt integriert werden müssen. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz und Bremer Bürgermeister, Carsten Sieling (SPD), begrüßt Henricks' Vorschlag in der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Ähnlich äußerte sich Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD). Die rheinland-pfälzische Bauministerin Doris Ahnen (SPD) verwies auf ohnehin anstehende Gespräche zu den Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern.

Und was sagt die Opposition dazu?

Grüne und Linke unterstützen den Vorschlag. Die Länder bräuchten offensichtlich mehr strukturelle Unterstützung, sagt der baupolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Bundestag, Chris Kühn. Caren Lay von der Linken-Fraktion hält es für einen "großen Fehler", dass die Länder die Verantwortung für sozialen Wohnungsbau komplett bekommen haben. Die Stimmen von SPD, Grünen und Linken im Bundestag reichen aber nicht für eine Grundgesetzänderung.