Grundschuldabtretung: Kosten berechnen
- So berechnen Sie die Kosten für Ihre Grundschuldabtretung
- Definition: Was ist eine Grundschuldabtretung?
- Die Vorteile einer Grundschuldabtretung
- Die Kosten der Grundschuldabtretung
- Grundschuld teilweise abtreten
- Das ist Verivox
So berechnen Sie die Kosten für Ihre Grundschuldabtretung
Die Grundschuldabtretung bietet eine bequemere und günstigere Alternative zur Löschung der Grundschuld. Die unterschiedlichen Kosten, die bei einer Anschlussfinanzierung oder Umschuldung Ihrer Immobilie anfallen, können Sie bei Verivox einfach und zuverlässig berechnen und vergleichen.
Machen Sie dazu einfach einige wenige Angaben zu Ihrem Rechtsgeschäft: Zum Beispiel, um welches Vorhaben es sich handelt, wie hoch die eingetragene Grundschuld ist und durch wen die Abtretung der Grundschuld erfolgt. Nachdem Sie die Summe der Notargebühren und Grundbuchgebühren erfahren, können Sie mit dem Online-Rechner von Verivox außerdem direkt eine Finanzierung anfragen.
Definition: Was ist eine Grundschuldabtretung?
Wer ein Haus bauen oder eine Immobilie kaufen möchte, benötigt in der Regel ein Darlehen. Doch bevor die Bank einen Kredit gewährt, fordert sie Sicherheiten – zum Beispiel den Eintrag einer Grundschuld in das Grundbuch der Immobilie. Damit kann die Bank die Immobilie verkaufen, um mit dem Erlös die Restschuld des Kreditnehmers zu tilgen, wenn er das Darlehen nicht zurückzahlen kann. Die Bank und der Kreditnehmer halten diesen Grundschuldeintrag im gemeinsamen Darlehensvertrag fest.
Wenn der Kreditnehmer später bei einer Anschlussfinanzierung oder Umschuldung die Bank wechselt, kann er seine Grundschuld an die neue Bank abtreten. Sie übernimmt die Grundschuld und tritt als neuer Gläubiger auf. Denn bevor die neue Bank einen Kredit gewährt, möchte sie sich natürlich ebenfalls absichern.
Die Vorteile einer Grundschuldabtretung
Eine Grundschuldabtretung ist der einfachste Weg, die Bank zu wechseln und dabei den Grundschuldeintrag beizubehalten. Es wäre auch möglich, dass die alte Bank ihre Grundschuld aus dem Grundbuch löscht und die neue ihre eigene Grundschuld eintragen lässt. Die Grundschuldabtretung geht jedoch schneller.
Für den Immobilienbesitzer ist die Grundschuldabtretung mit keinem oder nur geringem Aufwand verbunden, denn die Banken regeln den Vorgang unter sich. Hierfür muss die alte Bank lediglich dem Grundbuchamt erklären, dass sie die Grundschuld inklusive der Zinsen und aller Nebenrechte auf die neue Bank überträgt. Außerdem erklärt sie, dass die Grundschuldabtretung im Grundbuch vermerkt werden soll. Anschließend beglaubigt ein Notar die Unterschrift des alten Bankvertreters und kümmert sich darum, dass das Grundbuchamt den Gläubigerwechsel im Grundbuch vermerkt. Eine Zustimmung des Kreditnehmers per Unterschrift ist nicht notwendig.
Die Grundschuldabtretung hat außerdem den Vorteil, dass sie mit geringeren Kosten verbunden ist als die Löschung der Grundschuld: Sie kostet nur etwa halb so viel.
Die Kosten der Grundschuldabtretung
Bei der Grundschuldabtretung zwischen Banken richten sich die Kosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Bei einer Grundschuld von 200.000 Euro fallen Kosten von etwa 500 Euro an. Diese zahlt der Kreditnehmer an den Notar und an das Grundbuchamt. Zum Vergleich: Die Löschung der Grundschuld und die Eintragung einer neuen Grundschuld würden in diesem Fall etwa 1.500 Euro kosten, da der Notar eine ganz neue Urkunde für den Grundschuldeintrag aufsetzen muss.
Grundschuld teilweise abtreten
Da die Kreditnehmer zum Zeitpunkt eines Bankwechsels oftmals bereits einen Teil des Darlehens zurückgezahlt haben, können sie ihre Grundschuld auch nur teilweise abtreten. Bei der Teilabtretung löscht das Grundbuchamt einen Teil der Grundschuld und tritt den Rest an die neue Bank ab. Beispiel: Die Grundschuld einer Immobilie beträgt 150.000 Euro. Durch die monatliche Tilgung hat der Immobilienbesitzer bereits 50.000 Euro zurückgezahlt. Diese Summe kann also gelöscht werden und wird nicht abgetreten. Das Grundbuchamt überträgt die restlichen 100.000 Euro als Teilabtretung an die neue Bank.
Auch für die Teilabtretung ist kein Neuantrag nötig. Daher sind die Kosten, ähnlich wie bei der vollständigen Grundschuldabtretung, immer noch geringer als bei einer Löschung und der darauffolgenden Neueintragung der Grundschuld. Für die Löschung der getilgten Teilsumme fallen lediglich geringe Kosten an.
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