- Das Wichtigste in Kürze
- Das Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge
- Welche Leistungen kann ich von der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten?
- Wie die betriebliche Altersvorsorge (BAV) funktioniert
- Riester + Rürup: Private Altersvorsorge mit geförderten Sparplänen
- Altersvorsorge mit ETF-, Fonds- und Versicherungssparplänen
- Das Eigenheim als Altersvorsorge
- Vorsorgestrategien für verschiedene Berufsgruppen
Das Wichtigste in Kürze
- Die Altersvorsorge in Deutschland setzt sich zusammen aus der gesetzlichen Rente, staatlich geförderter Altersvorsorge und dem freien Vermögensaufbau.
- Die Leistungen der gesetzlichen Rente reichen oftmals nicht aus, um im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard zu halten. Die private Altersvorsorge ist daher ratsam.
- Für die ergänzende Altersvorsorge können unter anderem Riester- und Rürup-Verträge, ETF- und Fondssparpläne, das selbstgenutzte Eigenheim oder private Rentenversicherungen in Frage kommen.
Das Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge
Das Thema Rente und Altersvorsorge ist ein Dauerbrenner in Politik und Gesellschaft. Der demografische Wandel zeigt einen klaren Trend: Die Zahl an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, ist rückläufig. Währenddessenwächst in den kommenden Jahren und Jahrzehnten die Zahl der Rentenempfänger weiter an. Diese Entwicklung führt langfristig zu sinkenden Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf diese Weise sollen die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern einigermaßen stabil bleiben.
Was bedeutet das für heutige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?
Die gesetzliche Rente reicht nicht aus. Eine zusätzliche Altersvorsorge ist zwingend notwendig. Um den Lebensstandard zu halten und nicht hohe finanzielle Einbußen hinzunehmen, können angehende Rentenbezieherinnen und -bezieher in einem Drei-Schichten-Modell vorsorgen:
- Schicht 1 beschreibt die Basisversorgung. Darin enthalten sind die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke, Beamtenversorgung, Landwirtschaftliche Rentenkasse, Rürup-Rente (Basisrente).
- Schicht 2 definiert die staatlich geförderte Zusatzversorgung mit betrieblicher Altersversorgung und Riester-Rente.
- Schicht 3 umfasst die private Altersvorsorge ohne staatliche Förderung wie ETF- und Fondssparpläne, private Rentenversicherung oder Lebensversicherung.
Die Basis-Rente aus Schicht 1 und 2 ist ausschließlich dafür gedacht, die Rentenlücke zu schließen. Mit Erträgen aus der dritten Schicht können Kapitalanleger im Rentenalter zusätzliche Einkünfte generieren, mit denen sie ihren Lebensstandard anheben.
Welche Leistungen kann ich von der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten?
Durch das sukzessive Anheben des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre soll die Leistungsabsenkung der gesetzlichen Rentenversicherung abgefedert werden. Viel mehr als eine Basisabsicherung ist kaum zu erwarten, da die Leistungen nach dem Renteneintritt weit unterhalb des bisherigen Arbeitseinkommens liegen.
Laut der Deutschen Rentenversicherung liegt das aktuelle Rentenniveau bei knapp über 48 Prozent. Das Rentenniveau bezeichnet einen statistischen Wert auf Basis eines durchschnittlichen Einkommens und 45 Beitragsjahren. Je nach wirtschaftlicher und demografischer Entwicklung wird das Rentenniveau höchstwahrscheinlich in den kommenden Jahren leicht sinken. Von der Rente sind noch Beiträge zur Krankenversicherung sowie gegebenenfalls Einkommensteuer abzuziehen.
Die persönliche Rentenlücke können Sie am Rentenbescheid durch einen Abgleich des aktuellen Nettoeinkommens mit der in der jährlichen Renteninformation genannten prognostizierten Altersrente erkennen. Allerdings sollten Sie dabei berücksichtigen, dass die Lücke durch die Inflation wächst, je länger der Renteneintrittstermin in der Zukunft liegt.
Wie die betriebliche Altersvorsorge (BAV) funktioniert
Die betriebliche Altersvorsorge (BAV) ist in zwei Varianten möglich: der unternehmensfinanzierten Vorsorge und der Entgeltumwandlung. Die BAV bringt während der Einzahlungsphase Vergünstigungen bei Steuern und Sozialabgaben mit sich. Allerdings müssen Betriebsrentenempfänger mit höheren Abgaben rechnen.
Wie die betriebliche Altersvorsorge (BAV) funktioniert
Bei der unternehmensfinanzierten Vorsorge zahlt das Unternehmen Beiträge in einen Vorsorgesparplan für den Arbeitnehmer ein bzw. gewährt diesem eine Zusage für eine spätere Betriebsrente. Deren Höhe ist sowohl vom Gehalt als auch von der Zugehörigkeitsdauer zum Betrieb abhängig. Die unternehmensfinanzierte Vorsorge erfolgt auf freiwilliger Basis, einen Rechtsanspruch haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht. Für den Arbeitnehmer entsteht aus den Einzahlungen keine Steuer- und Sozialversicherungspflicht.
Die Entgeltumwandlung kann hingegen von jedem Arbeitnehmenden in Anspruch genommen werden. Der Arbeitgeber muss einen geeigneten Vorsorgesparplan anbieten – etwa eine Direktversicherung oder Pensionskasse – und 15 Prozent der Einzahlungen übernehmen. Die Einzahlungen werden direkt vom Bruttolohn abgezogen und bleiben sozialversicherungsfrei, wenn sie nicht höher als 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Außerdem fällt bis zur Grenze von 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze keine Einkommensteuer an. Einen Haken hat die Gehaltsumwandlung jedoch: Wer den Job wechselt, kann den Vertrag nicht mitnehmen, wenn der neue Arbeitgeber einen anderen Anbieter ausgewählt hat. Damit würden sich bei häufigem Jobwechsel die renditezehrenden Abschlusskosten summieren. Empfehlenswert ist die Gehaltsumwandlung daher für Arbeitnehmer, die ihre längerfristige Zukunft beim derzeitigen Arbeitgeber sehen.
Nachteile müssen Bezieher von Betriebsrenten im Ruhestand in Kauf nehmen, denn die Rentenzahlungen gelten in voller Höhe als steuerpflichtiges Einkommen. Außerdem sind für Zahlungen über 169,75 Euro monatlich Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung fällig.
Riester + Rürup: Private Altersvorsorge mit geförderten Sparplänen
Mit Riester-Sparplänen und der Basisrente – die umgangssprachlich auch als Rürup-Rente bekannt ist – gibt es in Deutschland zwei staatlich geförderte Vorsorgemodelle. Beide Varianten haben gemeinsam, dass es sich bei der Förderung um eine so genannte nachgelagerte Besteuerung handelt: Die steuerlichen Vorteile und Zulagen während der Ansparphase müssen Sparerinnen und Sparer teilweise durch die Besteuerung der Erträge im Rentenalter wieder zurückzahlen.
Riester-Rente
Die Riester-Förderung in Form von Zulagen und steuerlichem Sonderausgabenabzug steht allen Beamten und Arbeitnehmern offen. Auch rentenversicherungspflichtige Selbstständige sowie Ehepartner von Zulageberechtigten kommen in den Genuss der Riester-Zulagen. Förderfähig sind nur staatlich zertifizierte Riester-Verträge, bei denen zum Renteneintritt der größte Teil des Kapitals in eine lebenslange Rente umgewandelt wird. Riester-Verträge gibt es in Form von Banksparplänen, Fondssparplänen, Versicherungssparplänen und Wohnriester-Bausparverträgen.
Bei der Riester-Zulage gelten die folgenden Regeln:
- Pro Sparer gibt es 175 Euro Grundzulage pro Jahr.
- Als Kinderzulage kommen 300 Euro für jedes ab dem 1.1.2008 geborene Kind bzw. 185 Euro für jedes ältere kindergeldberechtigte Kind hinzu.
- Einmalig 200 Euro Berufseinsteiger-Bonus gibt es beim Abschluss des ersten Vertrags vor dem 25. Geburtstag.
- Wer jährlich weniger als 4 % des Vorjahreseinkommens einzahlt, bekommt die Zulagen anteilig gekürzt.
Rürup- bzw. Basisrente
Die Rürup- oder Basisrente steht allen offen und eignet sich für nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige, die damit freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ergänzen oder ersetzen wollen. Hierbei handelt es sich um private Rentenversicherungen, bei denen jedoch im Rentenalter ausschließlich die Verrentung und keine Kapitalauszahlung möglich ist. Die Sparraten können genauso wie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich als Vorsorgeaufwand geltend gemacht werden.
Altersvorsorge mit ETF-, Fonds- und Versicherungssparplänen
Wenn Sie mit ETF-, Fonds- oder Versicherungssparplänen Vermögen aufbauen, erhalten Sie keine staatliche Förderung. Sie sind aber auch am flexibelsten. Die Einzahlungshöhen legen Sie selbst fest, auch wie Sie das Kapital im Rentenalter verwenden wollen. So können Sie zum Rentenbeginn nach Bedarf entscheiden, ob Sie angespartes Kapital in eine lebenslange Rentenversicherung umwandeln oder sich mit der Auszahlung etwas Besonderes wie beispielsweise ein Wohnmobil gönnen möchten.
Fonds- und ETF-Sparpläne
Das Sparen mit Fonds oder ETFs bietet Ihnen ein Maximum an Freiheit: Sie können die Sparraten jederzeit aussetzen, erhöhen oder reduzieren. Auch Sondereinzahlungen oder Kapitalentnahmen sind problemlos möglich. Gerade beim langfristigen Vermögensaufbau ist das Fonds- und ETF-Sparen besonders interessant, weil die Renditechancen hoch sind und mit zunehmender Anlagedauer die Kursschwankungen an den Börsen geglättet werden.
Versicherungssparen mit der privaten Rentenversicherung
Private Rentenversicherungen sind eine sichere Kapitalanlage, weil die Versicherer das Geld der Sparer schwerpunktmäßig in risikoarme Anlageformen wie Anleihen investieren. Gängig sind zwei Varianten:
- In die aufgeschobene Rentenversicherung zahlen Sparer über Jahre hinweg regelmäßige Beiträge ein oder investieren eine Einmalzahlung. Die Auszahlung der monatlichen Rente bzw. des Endkapitals erfolgt dann später zu einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.
- Bei der Sofortrente wandelt der Versicherer das eingezahlte Guthaben in eine monatliche Rentenzahlung mit sofortigem Beginn um.
Wer einen Sparplan in Form einer aufgeschobenen Rentenversicherung einrichtet, legt die monatliche Rate beim Abschluss des Vertrags fest. Das Guthaben beim Rentenbeginn setzt sich aus der garantierten Leistung plus einer variablen Überschussbeteiligung zusammen. Die Flexibilität ist hierbei begrenzt, weil Ratenpausen nur in geringem Umfang möglich sind und eine vorzeitige Stilllegung des Sparplans mit Kostennachteilen verbunden ist.
Die Sofortrente kann die Absicherung der Hinterbliebenen mit enthalten, indem der Versicherungsnehmer mit der Versicherung eine Rentengarantiezeit vereinbart. Dann wird die Versicherung je nach Vertragsgestaltung mindestens 5, 10 oder 15 Jahre gezahlt, auch wenn der Versicherungsnehmer vorzeitig verstirbt. Ohne Rentengarantiezeit enden die Zahlungen mit dem Tod des Versicherten. Die Entscheidung für eine private Sofortrente ist unumkehrbar, denn ab der ersten Rentenzahlung ist die Entnahme des Kapitals nicht mehr möglich.
Das Eigenheim als Altersvorsorge
Die eigenen vier Wände sind ein nicht zu unterschätzender Baustein im persönlichen Vorsorgekonzept. Wenn das Eigenheim bis zum Rentenbeginn schuldenfrei ist, kommen Sie im Ruhestand mit einem geringeren Einkommen aus, weil Sie weder Miete noch Finanzierungsraten bezahlen müssen.
Die Finanzierung des Eigenheims ist mit hohen Darlehenssummen und langen Laufzeiten verbunden. Es ist daher ratsam den Vermögensaufbau mit einer Immobilie frühzeitig und sorgfältig zu planen., genug Eigenkapital für einen späteren Wohnungs- oder Hauskauf zu bilden.
Wenn es dann konkret wird mit dem Immobilienerwerb, sollten Käufer bei der Finanzierungsplanung darauf achten, dass die letzte Rate vor dem Renteneintritt zurückgezahlt wird. Mit der Vereinbarung von Sondertilgungsrechten und der Wahl eines möglichst zinsgünstigen Darlehens werden die Rahmenbedingungen dafür optimiert.
Vorsorgestrategien für verschiedene Berufsgruppen
Die Altersvorsorgestrategie erfordert immer individuelle Überlegungen, weil sie von unterschiedlichen Faktoren wie Einkommenshöhe, Dauer der beruflichen Tätigkeit und der Höhe des zur Verfügung stehenden Vermögens beeinflusst wird. Dennoch gibt es spezifische Aspekte für einzelne Berufsgruppen, die für die Vorsorgeplanung relevant sind.
Vorsorgestrategien der Berufsgruppen im Detail
Arbeitnehmer sollten sich detailliert mit der zu erwartenden Rentenlücke befassen, da diese je nach Art der Beschäftigung und Einkommen unterschiedlich groß ausfallen kann. Als ergänzende Maßnahme ist der Aufbau von Vorsorgevermögen oder das selbstgenutzte Eigenheim empfehlenswert. Mit Fördermitteln wie der Riester-Zulage kann der Staat am Vermögensaufbau beteiligt werden.
Die Basisvorsorge ist für Selbstständige ein komplexes Thema, weil je nach Berufsgruppe unterschiedliche Regelungen gelten. Während manche Freiberufler Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in einem berufsständischen Versorgungswerk sind, müssen sich andere Selbstständige in Eigenregie um ihre Altersvorsorge kümmern.
Für die Sicherung der Grundversorgung im Alter kann entweder die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine Basisrente in Frage kommen. Ergänzend dazu sollten Selbstständige die private Altersvorsorge in Form von Immobilieneigentum, ETF- bzw. Fondssparplänen oder Privatrentenversicherung nicht außer Acht lassen.
Beamte sind mit Blick auf die Altersvorsorge in einer vergleichsweise komfortablen Situation, da die später zu erwartende Pension deutlich höher ausfällt als die Rente eines Arbeitnehmers mit gleichem Einkommen. Je nach Einkommens- und Vermögenssituation können Beamte noch zusätzlich privat vorsorgen, beispielsweise in Form von ETF- bzw. Fondssparplänen oder mit dem Erwerb eines Eigenheims.