Abtretung
Stehen zwischen einem Gläubiger und einem Schuldner Forderungen aus, können diese teilweise oder gänzlich an dritte Personen oder Unternehmen übertragen werden, die somit zum neuen Gläubiger werden. Solch eine Übertragung oder Abtretung nennt sich Zession. Dieser Ratgeber erklärt, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Zession basiert, wie sie durchgeführt wird und welche Arten von Forderungsabtretungen es gibt.
- Was ist eine Zession?
- Beispiel: So wird die Zession verwendet
- Offene und stille Zession
- Weitere Formen der Abtretung
- Zession und Factoring
- Spezialfall der Zession: Die Sicherungsabtretung
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einer Zession findet die Abtretung von Rechten und Forderungen statt.
- Verschiedene Arten von Zessionen bestimmen den Umfang der Abtretung.
- Zu den bekanntesten Zessionen gehören die Sicherungs-, Inkasso-, Einzel- und Rahmenzession.
Was ist eine Zession?
Unter einer Zession oder einer Abtretung ist die Übertragung der Rechte und Forderungen eines Gläubigers zu verstehen. Eine Zession ist laut Gesetz ein Rechts- oder Verpflichtungsgeschäft. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bestimmt die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür. Gemäß § 398 BGB kann eine Forderung „von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers.“
Der bisherige Gläubiger wird als Zedent bezeichnet, der neue Gläubiger als Zessionar. Für den Schuldner ändert sich dabei nichts, außer dass er nun jemand anderem Geld schuldet. Die Abtretung wird immer in einem schriftlich bindenden Abtretungsvertrag festgehalten. Nicht möglich ist eine Zession, wenn sie im ursprünglichen Vertrag eindeutig ausgeschlossen ist.
Beispiel: So wird die Zession verwendet
Unternehmen nutzen Zessionen, um ihre Liquidität zu gewährleisten. In der Praxis sind Unternehmen oftmals auf Lieferanten angewiesen, damit sie dem Kunden bestimmte Leistungen anbieten können. Ist ein Kunde im Zahlungsverzug, wird er bei dem Unternehmen zum Schuldner. Hat das Unternehmen selber offenen Zahlungen an den Lieferanten, ist es gleichzeitig Gläubiger des Kunden und Schuldner des Lieferanten.
Um seine Schulden auszugleichen, kann das Unternehmen seine Forderungen als Gläubiger (Zedent) an einen neuen Gläubiger (Zessionar) übertragen – in diesem Fall an den Lieferanten. Als Zessionar darf der Lieferant nun die Zahlungen in Höhe der offenen Rechnungen vom Drittschuldner (dem Kunden) einfordern.
Offene und stille Zession
Eine Abtretung kann offen oder still gehandhabt werden. Bei einer offenen Zession bekommt der Schuldner eine Nachricht, wenn der Gläubiger wechselt. Offene Zahlungen richtet er dann an den neuen Gläubiger. Bei einer stillen Zession hingegen erfährt er nichts vom Wechsel. Er tilgt seine Schulden weiterhin an den alten Gläubiger (Zedenten). Dieser ist verpflichtet, die Zahlungen an den neuen Gläubiger (Zessionar) weiterzuleiten. In beiden Fällen gilt der Schuldnerschutz: Da der Schuldner nicht direkt an der Abtretung beteiligt ist, dürfen sich seine rechtlichen Rahmenbedingungen nicht verschlechtern.
Weitere Formen der Abtretung
Zu den gängigsten Arten von Zessionen gehören:
- Rahmenzession: Bei der Rahmenzession findet eine Abtretung aller oder einzelner Forderungen statt. Eine Unterform ist die Globalzession, bei der alle bestehenden und zukünftigen Forderungen abgetreten werden. Bei der Mantelzession hingegen erfolgt ausschließlich eine Übertragung mehrerer bestehender Forderungen bis zu einer gewissen Höhe.
- Einzelzession: Diese Art der Zession umfasst nur eine einzige Forderung. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine größere Summe handelt, etwa die Forderung aus einer bestimmten Rechnung.
- Vorausabtretung: Bei dieser Zession sind die übertragenen Forderungen noch nicht entstanden, aber zukünftig eingeplant.Inkassozession: Sie dient der Einleitung eines Inkassoverfahrens durch Banken. Sicherungszession: Sie wird zur kurzfristigen Finanzierung eingesetzt, bei der der Gläubiger einen sogenannten Zessionskredit aufnimmt. Alle offenen Forderungen dienen der Bank als Sicherheit für den neuen Kredit. Der neue Gläubiger erwirbt alle Rechte an den Forderungen.
Zession und Factoring
Nicht zu verwechseln ist die Zession mit dem Factoring – auch als Forderungsverkauf bekannt. Beim Factoring kauft der neue Gläubiger, zum Beispiel eine Bank oder eine Gesellschaft, die Forderungen auf, statt sie abgetreten zu bekommen. Der Gläubiger beziehungsweise Käufer ist vom sogenannten Dubiosenrisiko befreit. Das bedeutet, dass ihn ein möglicher Zahlungsausfall des Schuldners nicht betrifft. Das bietet ihm mehr Sicherheit, verursacht jedoch auch höhere Kosten als bei einer Zession.
Spezialfall der Zession: Die Sicherungsabtretung
Eine Sicherungsabtretung hat ausschließlich den Zweck, Forderungen abzusichern. Sie ist vorwiegend im unternehmerischen, weniger im privaten Bereich üblich. Beteiligt sind dabei insgesamt drei Parteien: ein Kreditgeber und -nehmer sowie ein Drittschuldner. Bestehende und zukünftige Forderungen tritt der Kreditnehmer an seinen Gläubiger, den Kreditgeber, ab. Letzterer wird dadurch zum Zessionar und profitiert durch die Übertragung der Forderungen von der gewonnenen Absicherung. Im Gegenzug gewährt der Zessionar dem Kreditnehmer einen Kredit zur Tilgung seiner Schulden, zum Beispiel bei Lieferanten.
Ist der Kreditnehmer zukünftig nicht mehr in der Lage, seine Verpflichtungen in Form von regelmäßigen Rückzahlungen zu erfüllen, darf der Kreditgeber auf die Forderungen an den Drittschuldner zugreifen. Ein Zugriff zu anderen, nicht vertraglich festgehaltenen Zwecken ist dem Zessionar nicht gestattet. Diese Sonderform der Zession ist auch als Sicherungszession bekannt.
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