Wechselkredit
Der Wechselkredit wird auch Handelswechsel genannt. Dieser Kredit kann zur Finanzierung von erhaltenen Dienstleistungen oder Wareneinkäufen verwendet werden. Früher war der Wechsel ein gerade bei Geschäftsleuten beliebtes Zahlungsmittel, doch es hat wegen der aufwendigen Handhabung stark an Popularität verloren.
- Wechselkredit: Definition
- Anwendung des Wechselkredites
- Die häufigsten Arten der Wechsel
- Diskontkredit – Ankauf von Wechseln durch die Bank
- Die Übertragung eines Wechsels
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Der Wechselkredit kombiniert die Eigenschaften eines Zahlungsmittels mit den Kriterien eines Kredites. Es ist ein Kredit, der durch einen Wechsel gesichert ist, und wird daher auch einfach als Wechsel bezeichnet.
- Ein Wechsel ist ein Orderpapier, das heißt, der Begünstigte (Wechselnehmer) ist immer namentlich auf dem Wechsel aufgeführt.
- Eine Weitergabe kann deshalb nur durch Indossament – den Eintrag des nächsten Begünstigten auf der Rückseite der Urkunde – oder Abtretung erfolgen.
- Da Wechsel nicht maschinenlesbar sind, werden sie inzwischen nur noch selten ausgestellt.
Wechselkredit: Definition
Per Definition ist der Wechselkredit ein Kredit, der durch einen Wechsel gesichert ist. Diese Kreditform wird daher auch einfach als Wechsel bezeichnet. Ein Wechsel ist ein Wertpapier mit einer unbedingten Zahlungsanweisung des jeweiligen Ausstellers für den Bezogenen an einem bestimmten Ort und zu einer bestimmten Zeit. Der jeweilige Geldbetrag kann dann zu einem zuvor festgelegten Termin mit Hilfe des Wertpapiers eingelöst werden. Hierbei gilt: Bei einem Wechselkredit wird dem jeweiligen Käufer kein Skonto eingeräumt.
Wechselgesetz
Der Wechsel basiert auf einer Urkunde, deren Gültigkeit davon abhängig ist, dass sie formal den Vorschriften des Paragrafen 1 Wechselgesetz (WG) entspricht. Das Gesetz hält die Bestandteile eines Wechsels fest:
- Ausstellungsort und Ausstellungsdatum
- Der Begriff „Wechsel“ muss in der Ausstellungssprache auf dem Dokument vermerkt sein.
- Name des Wechselnehmers (des Begünstigten)
- Die unbedingte Zahlungsanweisung einer bestimmten Summe
- Zahlungsort
- Name des Bezogenen (Wechselgebers)
- Unterschrift des Bezogenen
- Datum der Fälligkeit
Ein Wechsel stellt faktisch immer ein Darlehen dar, weil das Datum der Fälligkeit vom Datum der Ausstellung in die Zukunft gesehen abweicht. Für diesen Zeitraum räumt also der Begünstigte dem Bezogenen faktisch einen Wechselkredit ein.
Die Handhabung der Auszahlung aus einem Wechsel ist extrem streng. Der Bezogene muss die Summe am Tag der Fälligkeit zahlen. Ein geplatzter Wechsel (wenn der Bezogene bei Fälligkeit nicht zahlen kann) wird bei Gericht als „Feriensache“ gehandhabt. Dies macht die Brisanz eines Wechselkredites deutlich.
Anwendung des Wechselkredites
Heute werden Wechsel kaum noch zur Bezahlung von Lieferantenrechnungen genutzt, finden aber im Auslandsgeschäft immer noch Verwendung. Obwohl der Wechsel als solches durchaus Vorteile bietet, rückte er mangels „Maschinenfähigkeit“ immer mehr in den Hintergrund. Die Bearbeitung von Wechseln seitens der Banken ist extrem personalintensiv. Die Handhabung eines Wechsels und seine praktischen Vorzüge sollen an einem Beispiel verdeutlicht werden:
Kaufmann A bezieht von Kaufmann B eine Warenlieferung und stellt einen 90-Tageswechsel aus. Kaufmann B schuldet wiederum Kaufmann C eine bestimmte Summe. Mittels Indossament, dem Eintrag des Namens von C auf der Rückseite des Wechsels tritt B nun seine Forderung gegenüber A an C ab. Kaufmann C hält nun ein Orderpapier in den Händen, welches ihm zusichert, dass er den Betrag, den B ihm schuldet, an einem festgelegten Tag von A erhält.
Die häufigsten Arten der Wechsel
Es existieren verschiedene Formen des Wechselkredits.
- Das Akzept ist der häufigste angewendete Wechsel. Er trägt die Unterschrift des Bezogenen, die ebenfalls als Akzept bezeichnet wird.
- Der Sichtwechsel wird bei Sicht, also bei Vorlage fällig.
- Der Tagwechsel ist auf ein bestimmtes Fälligkeitsdatum ausgestellt und muss an diesem Tag beglichen werden.
- Der Nachsichtwechsel kommt innerhalb einer bestimmten Frist nach der Vorlage beim Schuldner oder der Zahlstelle zur Auszahlung.
- Der Datowechsel wird nach Ablauf einer bestimmten Frist nach Ausstellung fällig.
Weiterhin gilt die Unterscheidung zwischen Finanzwechsel und Handelswechsel. Der Erste dient der Finanzierung eines Geldgeschäftes, dem Zweiten liegt die Lieferung einer Ware oder die Ausübung einer Dienstleistung zugrunde.
Darüber hinaus kann auch der sogenannte Lieferantenkredit zu den Wechselkrediten gezählt werden. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Lieferant im Zuge der Forderungsabsicherung einen Wechsel auf den Abnehmer seiner Dienstleistungen oder auch Waren zieht. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einem sogenannten gezogenen Wechsel.
Diskontkredit – Ankauf von Wechseln durch die Bank
Als Diskontkredit bezeichnet man den Ankauf verschiedener Wechsel durch ein bestimmtes Kreditinstitut. Diese Kreditform ist damit fester Bestandteil des internationalen Bankwesens. Ein Diskontkredit wird durch Kreditinstitute lediglich jenen Bankkunden und damit Kreditnehmern gewährt, die hierüber bereits einen Kreditvertrag mit dem Institut abgeschlossen haben. Dieser Vertrag beinhaltet auch ein maximales Diskontkreditvolumen. Dieses kann revolvierend in Anspruch genommen werden. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von der sogenannten Diskontkreditlinie.
So funktioniert der Diskontkredit
Wenn ein Unternehmen beispielsweise eine Rechnungsforderung über drei Monate stunden möchte, kann der Rechnungssteller einen Wechsel ausstellen. Das Kreditinstitut übernimmt mit dem Diskontkredit diese Forderung und zahlt dem Aussteller nach der Diskontierung den Nettobetrag abzüglich des Diskontsatzes aus. Das Diskontieren erfolgt durch das Kreditinstitut unter Verwendung der vereinbarten Diskontkreditlinie. Die ursprüngliche Forderung wird nach Ablauf der vereinbarten Frist in voller Höhe gegenüber des Kreditinstitutes fällig.
Diskontkredit heute
Noch im Jahr 1980 waren Diskontkredite das bedeutendste Element der Refinanzierung der Kreditinstitute durch die Bundesbank. Die Kreditinstitute konnten bundesbankfähige Wechsel zum Diskontsatz an die Bundesbank abtreten, wodurch sie sich durch die Liquidität refinanzieren konnten. Die Wertpapierpensionsgeschäfte wurden für Kreditinstitute als Refinanzierungsmittel interessanter, wodurch die Funktion der Diskontkredite als führendes Kredit- und Zahlungsmittel in der bundesdeutschen Wirtschaft wegfiel. Zusätzlich verlor der Diskontkredit im Bankwesen deutlich an Bedeutung, da er durch seine Urkundeneigenschaft nicht maschinenfähig ist. Dadurch sind Diskontkreditgeschäfte relativ personal- und kostenintensiv.
Die Übertragung eines Wechsels
Für die Übertragung eines Wechsels existieren zwei Möglichkeiten. Bei der einen handelt es sich, wie bereits erwähnt, um den Übertrag mittels Indossament. In diesem Fall muss die Urkunde den Vermerk „für mich an die Order von …“ sowie die Unterschrift des Weitergebenden tragen. Das Indossament legitimiert den Inhaber dazu, den Wechsel losgelöst von einer tatsächlichen Forderung einzulösen. Der Weitergebende, der Indossant, haftet für die Einlösung, kann diese Haftung aber eingrenzen oder ausschließen (Angstindossament).
Die zweite Möglichkeit, einen Wechsel zu übertragen, bietet die Zession, die Abtretung. Diese birgt allerdings Nachteile bei einem Wechselkredit. Der Abtretende haftet nur gegenüber der Person, an die der Wechsel abgetreten wurde. Nachfolgende Wechselinhaber haben gegen ihn keinen Anspruch, falls es nicht zur Einlösung kommt. Im Gegensatz zu einem Übertrag gegen Indossament kann die Forderung bei einer Zession nicht gutgläubig erfolgen, es muss immer eine Begründung vorliegen.
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