Schuldschein
Bei einem Schuldschein handelt es sich um ein Schuldanerkenntnis des Schuldners einem Gläubiger gegenüber. Er verbrieft die Forderung des Gläubigers (Verbriefung bedeutet im Juristendeutsch, dass eine schriftliche Vereinbarung vorliegt). Ein Schuldschein stellt im Grunde das Gegenstück zu einer Quittung dar. Während die Quittung bestätigt, dass eine Person Geld erhalten hat, dokumentiert der Schuldschein, dass eine Person in der Zukunft Geld zu bekommen hat.
- Die Rechtsgrundlagen für Schuldscheine
- Unterschied zwischen Darlehensvertrag und Schuldschein
- Schuldscheinvorlage für Privatpersonen
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Klassische Schuldscheindarlehen werden im großen Umfang von Banken und Kapitalsammelstellen vergeben.
- Im weitesten Sinn handelt es sich bei einem Kreditvertrag ebenfalls um einen Schuldschein. Bei Krediten zwischen zwei Privatpersonen bietet der Schuldschein die einfachste Form einer Sicherheit.
- Einem Schuldschein muss aber nicht unbedingt ein Kredit zugrunde liegen – der Grund für die Ausstellung kann beliebig sein.
- Der Schuldschein ist eine rein deutsche Erfindung: Das Ausland findet erst langsam Gefallen daran.
Die Rechtsgrundlagen für Schuldscheine
Die Rechtsgrundlagen des Schuldscheins finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in der Zivilprozessordnung (ZPO).
- Paragraf 952, Abs. 1 BGB: Das Eigentum am Schuldschein steht dem jeweiligen Gläubiger zu.
- Paragraf 416 ZPO: Der vom Schuldner eigenhändig unterschriebene Schuldschein steht als voller Beweis für die Schuld.
- Paragraf 371 BGB: Hat der Schuldner seine Verbindlichkeit getilgt, kann er die Herausgabe des Schuldscheins verlangen.
Bei einem Schuldschein handelt es sich nicht um ein Wertpapier. Er kann auch bei größeren Volumina nicht an der Börse gehandelt werden. Eine Weitergabe an einen Dritten ist nur durch Abtretung möglich. Bei einer Abtretung handelt es sich um eine formlose Übertragung der Schuld von einem Gläubiger auf einen anderen, ohne, dass sich der Schuldner oder der Gegenstand des Schuldscheins ändern.
Der Grund, weshalb der Schuldschein ausgestellt wurde, muss in der Urkunde nicht angegeben sein. Dies wäre zum Beispiel auch bei einem Kredit zur freien Verwendung der Fall, aber nicht bei einem zweckgebundenen Darlehen.
Unterschied zwischen Darlehensvertrag und Schuldschein
Im Gegensatz zu einem Darlehensvertrag handelt es sich bei einem Schuldschein um ein Inhaberpapier. Der Darlehensvertrag benennt namentlich Schuldner und Gläubiger und schließt aus, dass die Forderung an einen Dritten gezahlt wird. Bei einem Schuldschein verhält es sich so, dass derjenige, der den Schuldschein besitzt, Anspruch auf die Zahlung hat. Damit beschert der Schuldschein seinem jeweiligen Inhaber größtmögliche Flexibilität. Person A schuldet B Geld und stellt dafür einen Schuldschein aus. Da Person C eine offene Forderung gegenüber B hat, gibt B den Schuldschein des A einfach an C weiter, tritt ihn also ab B hat seine Schuld beglichen und C wurde formlos zum Gläubiger gegenüber A.
Die Möglichkeit der Weitergabe der Urkunde, der sogenannten Zession, an einen Dritten macht einen Schuldschein zu einem gesetzlichen Zahlungsmittel.
Schuldscheinvorlage für Privatpersonen
Folgende Bestandteile muss ein Schuldschein aufführen:
- Namen und Vornamen des Schuldners und des Gläubigers
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl und Wohnort
- Nummern der Personalausweise
- Die Bestätigung, dass der Schuldner dem Gläubiger gegenüber eine Zahlungsverpflichtung hat. Diese wird in Ziffern und in Worten benannt.
Der Schuldschein bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Schuld im Eigentum des Gläubigers oder desjenigen, an den die Urkunde abgetreten wurde. Das Dokument kann beispielsweise auch einen Passus enthalten, der die Rückzahlung in Raten vorsieht. In diesem Fall werden sowohl die Ratenhöhe als auch der jeweilige Fälligkeitstermin der Rate genannt.
Der Unterschied zwischen einem Kredit mit einem Schuldschein zwischen zwei Privatpersonen und dem Schuldscheindarlehen zwischen Unternehmen liegt darin, dass bei einem Schuldscheindarlehen zwischen Unternehmen beide Parteien Kaufmänner im Sinne des Paragrafen 1, Handelsgesetzbuch (HGB) sein müssen.
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