Forfaitierung
Der Begriff „Forfaitierung“ ist aus dem Französischen „vendre à forfait“ abgeleitet, was etwa „im Paket verkaufen“ bedeutet. Forfaitierung bedeutet, dass ein Finanzierungsinstitut finanzielle Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen kauft. Zum Beispiel kann ein Leasingunternehmen die Leasingraten, die ihm für ein bestimmtes Objekt zustehen, an eine Bank verkaufen. Das Finanzierungsinstitut („Forfaiteur“) erhält eine Sicherheit – zum Beispiel einen Wechsel oder Bankgarantien – und stellt dem verkaufenden Unternehmen („Forfaitist“) im Gegenzug sofort Liquidität zur Verfügung.
- Die Besonderheit der Forfaitierung
- Forfaitierung beim Leasing
- Ablauf einer Forfaitierung beim Leasing
- Betrugsrisiko bei der Forfaitierung
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
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Das Wichtigste in Kürze
- Die Forfaitierung ist ein Mittel zur Refinanzierung für Unternehmen, welches etwa beim Leasing oft eingesetzt wird.
- Die Leasinggesellschaft bietet einer Bank ihre Forderungen an ihre Leasingnehmer an und erhält im Gegenzug liquide Mittel, die sie zum Kauf eines neuen Leasingobjekts verwenden kann.
- Um sicherzustellen, dass die angebotenen Sicherheiten tatsächlich existieren, überprüfen Banken sie eingehend. So minimieren sie das Betrugsrisiko.
Die Besonderheit der Forfaitierung
Die Besonderheit der Forfaitierung liegt darin, dass gegenüber dem Forfaitist kein Rückgriffsrecht besteht. Falls etwa beim Leasing der Leasingnehmer die Raten nicht bezahlt, kann die Bank also an die Leasinggesellschaft keine Ansprüche stellen – solange sie das Leasingobjekt ordentlich zur Verfügung stellte. Denn der Forfaitist haftet weiterhin für den rechtlichen Bestand (Verität) der Forderung, also für die zugrundeliegende Lieferung oder Leistung.
Die Forfaitierung wird einerseits bei klassischen Exportgeschäften, zum Beispiel im Anlagenbau, eingesetzt und andererseits bei Leasinggeschäften immer häufiger verwendet.
Forfaitierung beim Leasing
Eine Leasinggesellschaft reduziert durch den Verkauf von Forderungen (Leasingraten) die Verbindlichkeiten, die sich für sie aus dem Leasinggeschäft ergeben, und deckt ihr Finanzierungsbedarf. Danach kann sie etwa ein neues Leasingobjekt kaufen und es neuen Kunden zur Verfügung stellen.
Für Leasinggesellschaften bietet die Forfaitierung also eine Alternative zu einer normalen Darlehensaufnahme. Sie erhalten dadurch nicht nur die finanziellen Mittel für das nachfolgende Objekt, sondern sparen auch Gewerbesteuern und vermeiden unnötige (Verwaltungs-)Kosten.
Für den Leasingnehmer dagegen ändert sich durch die Forfaitierung nichts, denn sie läuft meist als sogenannte stille Zession (Abtretung) ab. Das heißt, der Leasingnehmer erfährt nichts davon. Er bezahlt also seine Raten ganz normal weiter, bloß der Besitzer seiner Zahlungen wechselt sich im Hintergrund.
Ablauf einer Forfaitierung beim Leasing
Der Leasinggeber kauft ein Leasingobjekt und vermietet es an den Leasingnehmer. Die Ansprüche auf Zahlung verkauft der Leasinggeber – als Refinanzierung – an die Bank. Die Leasingraten werden von dieser eingezogen. Der Kaufpreis an sich entspricht dem aktuellen Barwert des Leasingobjektes, abgezogen werden jedoch die Mehrwertsteuer und die Kosten der Verwaltung. Das Bonitätsrisiko des Kunden trägt die Bank, die die Forderungen aufgekauft hat.
Als Sicherheit erhält die Bank in den meisten Fällen das Anwartschaftsrecht (Erwerbsrecht des Leasinggegenstandes) beziehungsweise den Eigentumsvorbehalt (Recht auf Eigentum, bis der Leasingnehmer die letzte Rate am Objekt bezahlt hat).
Betrugsrisiko bei der Forfaitierung
Die Gefahr bei der Forfaitierung besteht darin, dass der Bank Forderungen verkauft werden können, die gar nicht existent sind. Sie können schlichtweg erfunden werden, um an die liquiden Mittel zu gelangen. Der Verkäufer der Forderung haftet für deren Verität: Wurde also die Leistung oder Lieferung, aus welcher die Forderung entsteht, nie erbracht, so hat das verkaufende Unternehmen bzw. die Leasinggesellschaft kein Recht auf die Bezahlung der ausstehenden Summe.
Zur Verhinderung solcher Betrugsfälle sind massive Kontrollmaßnahmen entstanden, die das Veritätsrisiko minimieren sollen. Banken können beispielsweise die Vorlage von Schuldanerkenntnissen des Forderungsschuldners verlangen, die Bonität und die Leasingobjekte überprüfen oder die Eigentumsrechte an sich übertragen lassen. Nicht verwunderlich ist auch, dass Banken zum Beispiel darauf bestehen, alle Unterlagen vollständig und ohne Verzögerungen zu erhalten. Es liegt an dem Forderungsverkäufer, diesen Verdacht abzuweisen und sich den Regelungen des Verkaufs anzupassen und die vertraglichen Bestimmungen genau zu befolgen.
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