Umsatzsteuer-ID
Die Umsatzsteuer Identifikationsnummer, kurz USt-ID oder Umsatzsteuer ID, ist eine im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer innerhalb der Europäischen Union eindeutige Bezeichnung eines Unternehmens. Sie wird für den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr innerhalb Europas benötigt. Sie setzt sich aus der Länderkennung, in Deutschland DE, und einer Folge aus bis zu zwölf alphanumerischen Zeichen zusammen. Abgesehen von der Länderkennung schreibt die EU nicht vor, wie sich die zwölf Zeichen zusammenzusetzen haben.
- Sinn der Umsatzsteuer ID
- Umsatzsteuer ID überprüfen
- Umsatzsteuer ID beantragen
- Die Rechnungsstellung mit USt-ID
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Die USt-ID dient dem Nachweis für die Befreiung der Umsatzsteuer für den Lieferanten bei Lieferungen innerhalb der EU.
- Fehlt auf der Rechnung die USt-ID des Lieferanten oder des Rechnungsempfängers, entfällt die Grundlage für die Steuerbefreiung.
- Die Umsatzsteueridentifikationsnummer wird auf Anfrage durch das Bundeszentralamt für Steuern kostenfrei erteilt.
- Der Lieferant muss im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung auch eine Meldung über umsatzsteuerfreie Lieferungen an das Bundeszentralamt für Steuern abgeben.
Sinn der Umsatzsteuer ID
Innerhalb der Europäischen Union sind Lieferungen für den Verkäufer umsatzsteuerfrei, wenn diese in das europäische Ausland innerhalb der EU verkauft werden. In diesem Fall ist der Abnehmer in seinem Land für die Versteuerung verantwortlich (Reverse Charge). Mit Hilfe der Umsatzsteuer ID ist die Überprüfung dieses Sachverhaltes möglich.
Der Verkäufer erhält bei Zahlungseingang eine Mitteilung im Rahmen der Buchung auf dem Konto, dass für diese Gutschrift eventuell eine Meldepflicht bei der Bundesbank besteht.
Unabhängig davon muss der Geldeingang dem Finanzamt im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung gemeldet werden. Im Zusammenhang mit der Umsatzsteuervoranmeldung fällt die zusammenfassende Meldung an. Im Rahmen dieser Meldung fasst der deutsche Verkäufer alle Zahlungen zusammen, die umsatzsteuerfrei in das Ausland geliefert wurden. Diese Meldung erfolgt per Elster und geht an das Bundeszentralamt für Steuern.
Umsatzsteuer ID überprüfen
Die Umsatzsteuer dient dazu zu überprüfen, ob das Gegenüber im Ausland korrekte Angaben in Bezug auf die Besteuerung gemacht hat und es sich tatsächlich um ein Unternehmen handelt.
Die Überprüfung kann der Lieferant über das MwSt-Informationsaustauschsystem (MIAS) der Europäischen Kommission vornehmen. Bleiben immer noch Zweifel, hilft das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weiter. Die Abfrage lässt sich leicht online erledigen.
Umsatzsteuer ID beantragen
Unternehmen, die ausschließlich innerhalb Deutschlands liefern und nur Waren und Dienstleistungen aus Deutschland beziehen, benötigen keine Umsatzsteuer ID. Aber bereits eine kleine Lieferung nach Österreich im Gegenwert von fünf Euro macht die USt ID notwendig.
Die Beantragung erfolgt über das Bundeszentralamt für Steuern. Der Antrag ist formlos möglich und kann auch online erfolgen. Agiert ein Unternehmer im Rahmen der Kleinunternehmerregelung, benötigt das BZSt. ein sogenanntes „Sondersignal“ vom zuständigen Betriebsstättenfinanzamt des Unternehmers.
Die Rechnungsstellung mit USt-ID
Entsprechend Paragraf 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) muss der Rechnungssteller entweder die Umsatzsteuer ID des Bundeszentralamtes für Steuern oder seine vom Finanzamt zugewiesene Steuernummer in der Rechnung ausweisen. Gleiches gilt auch gemäß Paragraf 5 des Telemediengesetztes (TMG) für das Impressum einer Firma im Rahmen ihres Internetauftritts.
Vorzugsweise verwenden Unternehmen die USt-ID, das hier die Fälschungs- und Missbrauchsmöglichkeiten eingeschränkter sind.
Die Rechnung muss sowohl die USt-ID des Lieferanten als auch die des Abnehmers beinhalten. Ist dies nicht der Fall, ist die Voraussetzung für Umsatzsteuerbefreiung im Rahmen der innergemeinschaftlichen Lieferung nicht gegeben.
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Weiterführende Links
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