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Personengesellschaft

Der Begriff Personengesellschaft beschreibt den Zusammenschluss von mindestens zwei natürlichen Personen im Rahmen einer Gesellschaft, um ein gemeinsames definiertes Ziel zu erreichen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist eine Personengesellschaft?
  3. Die Rechtsgrundlage der Personengesellschaft
  4. Die Gewinnverteilung in der Personengesellschaft
  5. Die steuerliche Behandlung der Personengesellschaft
  6. Zweck einer Personengesellschaft
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Personengesellschaft bringen die Gesellschafter nicht zwingend einen Anteil zum Grundkapital ein, sondern haften in unbeschränkter Höhe mit ihrem persönlichen Vermögen.
  • Die Verteilung von Gewinn und Verlust erfolgt grundsätzlich einheitlich auf alle Gesellschafter, im Gesellschaftervertrag kann jedoch eine abweichende Zuordnung vorgenommen werden.
  • Eine Personengesellschaft bietet sich etwa bei Erbengemeinschaften, Ehepaaren, die über größeren Grundbesitz oder Immobilienbesitz verfügen, oder größeren Wareneinkäufen, die für eine Person alleine nicht möglich sind, eine Finanzierung aber nicht infrage kommt.

Was ist eine Personengesellschaft?

Unter den Oberbegriff Personengesellschaften fallen:

  • Partnerschaft
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)

Deutlich muss hier zur stillen Gesellschaft abgegrenzt werden, da hier ein Zusammenschluss nur im Innenverhältnis besteht, nach außen aber nicht sichtbar ist.

Die Rechtsgrundlage der Personengesellschaft

Im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft bringen die Gesellschafter nicht zwingend einen Anteil zum Grundkapital ein, sondern haften in unbeschränkter Höhe mit ihrem persönlichen Vermögen. Demzufolge richtet sich die Entscheidungsfindung auch nicht nach der Höhe der Beteiligung bei einer Abstimmung, sondern nach dem Prinzip „eine Person, eine Stimme“.

Grundlage für die Personengesellschaft ist der Gesellschaftervertrag, der in seiner Ausgestaltung der Personengesellschaft allerdings durchaus die Grundzüge einer Kapitalgesellschaft auflegen kann. Für den Gesellschaftervertrag besteht keine vorgeschriebene Form. Allerdings bedarf es einer notariellen Beglaubigung, falls Grundstücke in die Gesellschaft mit eingebracht werden. Während eine Partnerschaft im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auch für freie Berufe möglich ist, verlangt das Gesetz bei einer OHG, dass der Betrieb eines Handelsgewerbes zwingend Geschäftsgegenstand sein muss.

Die Gewinnverteilung in der Personengesellschaft

Die Paragrafen 722 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches regeln, dass die Verteilung von Gewinn und Verlust einheitlich auf alle Gesellschafter erfolgt. Damit unterstellt der Gesetzgeber, dass alle an der Personengesellschaft Beteiligten den gleichen Einsatz zur Erreichung des Geschäftsziels erbringen. Abweichend von der gesetzlichen Regelung kann jedoch im Gesellschaftervertrag eine abweichende Zuordnung vorgenommen werden. Dieser Umstand kann greifen, wenn die Gesellschafter unterschiedliche Anteile am eingebrachten Unternehmenskapital halten.

Die steuerliche Behandlung der Personengesellschaft

Abhängig von der Steuerart werden Personengesellschaften als eine Einheit oder heruntergebrochen auf den jeweiligen Gesellschafter gesehen.

Die Umsatzsteuer

Im Rahmen der Umsatzsteuer wird die Personengesellschaft als wirtschaftliche Einheit gesehen. Der § 2 Umsatzsteuergesetz definiert eine Personengesellschaft als eigenständigen Unternehmer, während die Gesellschafter selbst nur „Dritte“ bleiben.

Die Einkommensteuer

Für die Einkommensteuer spielt die Personengesellschaft keine Rolle. Gewinn oder Verlust wird jedem Gesellschafter analog seiner Beteiligungsquote zugeschrieben und muss im Rahmen der persönlichen Steuererklärung angegeben werden. Gleiches gilt auch für die Erbschafts- oder Schenkungssteuer.

Die Gewerbesteuer

Übt die Personengesellschaft ein Gewerbe aus, fällt unter Umständen Gewerbesteuer an. Die Betrachtungsweise der Personengesellschaft fällt hier allerdings etwas kritischer aus. Auf der einen Seite handelt es sich um eine gewerbesteuerpflichtige Rechtsperson. Auf der anderen Seite ermittelt sich die Gewerbesteuer aus den Einkünften des jeweiligen Gesellschafters.

Gewinnthesaurierung

Seit dem Jahr 2009 besteht auch für Personengesellschaften die Option, nicht entnommene Gewinne analog zu Kapitalgesellschaften mit einem niedrigeren Steuersatz zu belegen.

Zweck einer Personengesellschaft

Im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft birgt die Personengesellschaft für die Gesellschafter das Risiko, dass sie unbegrenzt mit ihrem gesamten Vermögen haften. Es stellt sich daher die Frage, wann eine Personengesellschaft sinnvoll ist.

  • Für Erbengemeinschaften bietet sich eine GbR als verwaltendes Organ der Erbmasse an.
  • Ehepaare, die über größeren Grundbesitz oder Immobilienbesitz verfügen, können diesen ebenfalls in eine GbR auslagern, um im Falle einer Trennung in Bezug auf das Vermögen im Vorfeld klare Verhältnisse zu schaffen.
  • Offene Handelsgesellschaften bieten sich an, wenn größere Wareneinkäufe getätigt werden müssen, die für eine Person alleine nicht möglich sind, eine Finanzierung aber nicht infrage kommt.
  • Im Rahmen einer GmbH & Co KG wird das Haftungsrisiko der Gesellschafter auf das haftende Eigenkapital der GmbH als Komplementär beschränkt. Die Gründung einer KG setzt, analog zur OHG, ebenfalls den Betrieb eines Handelsgeschäftes voraus. Angehörige freier Berufe können nur unter bestimmten Auflagen auf diese Rechtsform zurückgreifen.