Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer greift nicht bei allen Selbstständigen. Der Gesetzgeber unterscheidet bei Selbstständigen zwischen zwei Gruppen. Bei der einen Gruppe handelt es sich um Gewerbetreibende, bei der Zweiten um Freiberufler.
- Gewerbesteuer bei Freiberuflern
- Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer
- Die Bedeutung der Gewerbesteuer
- Die Berechnung der Steuerschuld
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gewerbesteuer greift nicht bei allen Selbstständigen. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen zwei Gruppen: Gewerbetreibenden und Freiberuflern.
- Anders als die Einkommens- oder Mehrwertsteuer setzen die Kommunen jeweils selbst die Höhe der Steuer fest. Die Gewerbesteuer ist dabei die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen.
- Ist eine Firma an mehreren Standorten vertreten, muss die Gewerbesteuer auf diese Standorte anhand der Verteilung der Erträge aufgeschlüsselt werden.
Gewerbesteuer bei Freiberuflern
Wer der Gruppe der Freiberufler zuzuordnen ist, geht aus einer Aufstellung der Finanzbehörden hervor. Unter anderem zählen Anwälte, Architekten oder Redakteure dazu. Diese Berufsgruppe muss kein Gewerbe anmelden und ist damit auch von der Gewerbesteuer befreit. Anders verhält es sich mit all den Personen, die mit Waren oder Dienstleistungen handeln und nicht künstlerisch-kreativ tätig sind. In diesem Fall muss bei der örtlichen Behörde ein Gewerbe angemeldet werden und im Rahmen der Einkommensteuererklärung auch eine Gewerbesteuererklärung abgegeben werden.
Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer
Bei der Gewerbesteuer handelt es sich international gesehen um eine deutsche Ausnahme. Anders als die Einkommens- oder Mehrwertsteuer setzen die Kommunen jeweils selbst die Höhe der Steuer fest. Maßgeblich ist dafür der sogenannte Gewerbesteuermessbetrag. Da die Schwankungen in der Höhe der Gewerbesteuer extrem hoch sind, hat der Bund zumindest eine Untergrenze festgelegt. Der Hebesatz muss mindestens 200 Prozent betragen. In der Regel sind die Hebesätze in den Städten deutlich höher als in umliegenden Gemeinden.
Die Bedeutung der Gewerbesteuer
Für die Kommunen in Deutschland stellt die Gewerbesteuer die wichtigste kommunale Einnahmequelle dar. Da es bei den Gemeinden liegt, den Hebesatz festzulegen, können sie damit gezielt Unternehmen anziehen oder einer Ausbreitung der Gewerbeflächen entgegenwirken. Für Unternehmen richtet sich die Standortfrage nicht zuletzt auch nach der Höhe der zu entrichtenden Steuerschuld. Ist eine Firma an mehreren Standorten vertreten, muss die Gewerbesteuer auf diese Standorte anhand der Verteilung der Erträge aufgeschlüsselt werden. Für die Gemeinden stellt sich bei der Gewerbesteuer jedoch nachteilig dar, dass diese nicht kalkuliert werden kann, da sie abhängig von der konjunkturellen Entwicklung anfällt.
Die Berechnung der Steuerschuld
Das Zusammenspiel zwischen Messbetrag, Hebesatz und Gewerbeertrag soll an einem Beispiel verdeutlicht werden:
Ein Unternehmen in Form einer Personengesellschaft erwirtschaftet einen Gewinn von 100.000 Euro, der Gewerbesteuermessbetrag beläuft sich auf 3,5 Prozent, der kommunale Hebesatz auf 400 Prozent. Der Freibetrag für die Gewerbesteuer für natürliche Personen und Personengesellschaften ist einheitlich mit 24.500 Euro pro Jahr festgesetzt, bei juristischen Personen entfällt er. Für Vereine gilt ein Freibetrag von 5.000 Euro.
Gewinn: 100.000 Euro
Freibetrag: 24.500 Euro
Ergebnis: 75.500 Euro * Steuermessbetrag 3,5 % = 2.642,50 Euro.
Dieser Betrag wird nun mit dem Hebesatz, hier 400 Prozent, multipliziert. Es ergibt sich eine Steuerschuld in Höhe von 2.642,5 * 400% = 10.570 Euro. Diese mindert sich um eventuelle Gewerbesteuervorauszahlungen.