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Für Kapitalanleger spielt die Ausschüttung eines Fonds eine bedeutende Rolle. Immerhin handelt es sich hierbei um die Erträge ihrer Geldanlage. Die Ausschüttung umfasst dabei alle Erträge, welche der Fonds erwirtschaftet. Dabei handelt es sich um Dividenden bei Aktienfonds, Zinsen bei Rentenfonds und Mieten bei Immobilienfonds. Dazu kommen noch die spezifischen Erträge bei geschlossenen Flugzeug- oder Schiffsfonds. Was gibt es für Anleger in Bezug auf die Ausschüttung zu beachten?

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Grundlegende Änderung für ausschüttende Fonds seit Januar 2018
  3. Ausschüttende ETFs – mit speziellen Dividenden-ETFs hohe Renditen erwirtschaften
  4. Thesaurierend oder ausschüttend – welche Fonds sind besser?
  5. Ausschüttungsgleiche Erträge – kein Buch mit sieben Siegeln
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Compare brokerage accounts

Das Wichtigste in Kürze

  • Investmentsteuergesetz 2018 schafft bei Ausschüttung Gleichstellung unter den verschiedenen Fondsarten.
  • Die Wahl zwischen Ausschüttung oder Thesaurierung hängt vom Anlageziel ab.
  • Dividenden-ETFs mit Ausschüttung bieten Chancen auf stabiles Zusatzeinkommen.
  • Besteuerung gilt auch für ausschüttungsgleiche Erträge.

Grundlegende Änderung für ausschüttende Fonds seit Januar 2018

Die Investmentsteuerreform 2018 zielt nicht auf eine Erhöhung der Besteuerung von Ausschüttungen ab. Dahingehend bleibt alles beim Alten. Es fallen nach wie vor 25 Prozent Abgeltungssteuer und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag an. Geändert hat sich der Prozess der Besteuerung. Die Hauptarbeit liegt jetzt bei den Banken und Fondsgesellschaften.

Bislang mussten deutsche Fonds, die in Aktien oder Immobilien investierten, keine Erträge innerhalb der Fonds versteuern. Diese wurden auf Anlegerebene abgeführt. Seit dem Jahr 2018 müssen die Gesellschaften jedoch auf anfallende inländische Dividenden und Mieteinnahmen Steuern auf die Ausschüttung direkt an das Finanzamt abführen.

Die Fonds werden anhand einer Vorabpauschale besteuert. Hier gilt zusätzlich die Teilfreistellung: Ein gewisser Prozentsatz der Ausschüttung bleibt steuerfrei. Die Höhe der von einer Besteuerung freigestellten Ausschüttung richtet sich nach der Art des Fonds und des Anteils von Aktien oder Immobilien im Fondsvermögen.

Die Vorabbesteuerung aus dem Fondsvermögen heraus begründet die neue Teilfreistellung des Anlegers, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Ausschüttende ETFs – mit speziellen Dividenden-ETFs hohe Renditen erwirtschaften

ETFs, Exchange Trading Funds, auf Deutsch Indexfonds, haben sich in kurzer Zeit zu den Lieblingen der Anleger entwickelt. Einen klaren Pluspunkt gegenüber herkömmlichen Fonds stellen die Gebühren dar. Zum einen werden diese Fonds an der Börse gehandelt, es entfällt der Ausgabeaufschlag. Die Courtagen sind deutlich niedriger. Zum anderen fallen bei passiven Fonds deutlich geringere Managementgebühren an.

Während die Fondsmanager mit aktiven Fonds versuchen, den jeweiligen Index zu übertreffen, stellen Indexfonds den Index dar – kein Wettbewerb also. Indices gibt es für alles, den DAX, den S&P 500, Rohstoffe, Zinsen, aber auch für Dividendenaktien. Diese Papiere zeichnen sich durch ein hohes Ertragspotenzial und eine hohe Dividendenrendite aus. Angenommen, ein ETF kostet 20 Euro und schüttet einen Euro pro Anteil aus, dann liegt die Dividendenrendite bei (1/20)*100 = 5 Prozent.

Thesaurierend oder ausschüttend – welche Fonds sind besser?

Diese Frage kann nur jeder Anleger durch sein persönliches Anlageziel für sich selbst beantworten. Wer sein Einkommen durch regelmäßige Zusatzzahlungen aufstocken möchte, ist mit einem ausschüttenden Fonds besser bedient. Er muss nicht jedes Mal Anteile verkaufen, sondern kann auf die Ausschüttung zurückgreifen. Besteht kein Liquiditätsbedarf, ist es möglich, die Ausschüttung mit einem reduzierten Ausgabeaufschlag zu reinvestieren.

Anders verhält es sich bei einem langfristigen Vermögensaufbau, beispielsweise für die Altersvorsorge. In diesem Fall gilt die Thesaurierung als die bessere Lösung, da die Ausschüttung kostenfrei direkt wieder für den Erwerb zusätzlicher Fondsanteile verwendet wird.

Ausschüttungsgleiche Erträge – kein Buch mit sieben Siegeln

Gerade Besitzer ausländischer Fondsanteile stolpern in den Steuerbescheinigungen der Fondsgesellschaften oder Banken immer wieder über den Begriff "ausschüttungsgleiche Erträge". Was verbirgt sich dahinter? Ausländische Fondsgesellschaften bezeichnen ihre Produkte häufig als "ausschüttend", was im weitesten Sinne richtig ist. Nach deutschem Recht handelt es sich aber um thesaurierende Fonds. Diese schütten aus, legen aber die Ausschüttung sofort wieder an. Bei den ausschüttungsgleichen Erträgen handelt es sich folglich um thesaurierte Ausschüttungen, die der gleichen Besteuerung unterliegen wie Dividenden oder Zinsen, welche dem Konto des Anlegers gutgeschrieben werden.

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